
Informationen zum Coronavirus
Stand: 18.12.2020, 09:00 Uhr
Impfungen: Unterstützung von Impfzentren / Aufruf der Landesärztekammer Hessen
01.12.2020: Das Land Hessen hat die ärztliche Selbstverwaltung - Landesärztekammer Hessen und Kassenärztliche Vereinigung Hessen - um Unterstützung bei der Umsetzung der Impfstrategie gebeten. Benötigt werden Ärztinnen, Ärzte und Medizinische Fachangestellte sowie Medizinstudierende in klinischen Semestern für den Einsatz in den hessischen Impfzentren.
Daraufhin hat die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) anteilig die Aufgabe übernommen, Medizinische Kräfte für die Impfzentren in Hessen aufzubieten:
- Primäres Arztaufgebot: Um die reguläre ärztliche Versorgung in Hessen nicht zu beeinträchtigen, werden derzeit freiwillige Mitglieder bis 75 Jahren - Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand, oder aus anderen Gründen nicht berufstätig - angeschrieben und um Mitwirkung in den Impfzentren gebeten. Auf diese Weise können ca. 3.500 Ärzte mit der Bitte erreicht werden, einen dem Schreiben beigefügten Bogen mit einsatzrelevanten Fragen auszufüllen und im vorfrankierten Umschlag an die Landesärztekammer zurückzusenden. Die ausgewerteten Meldungen werden den für die Organisation der Impfzentren Zuständigen auf datensicherem Weg schrittweise, aber schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.
- Selbstmeldende Ärzte: Diese sollen an die neu eingerichtete E-Mail-Adresse Aerzte-impfen-gegen-Corona@laekh.de schreiben. Auch sie erhalten die einsatzrelevanten Fragen zur Rückmeldung und werden gebeten, den ausgefüllten Bogen an die LÄKH zurückzuschicken. Die ausgewerteten Meldungen werden dann wie unter 1. beschrieben an die für die Organisation der Impfzentren Zuständigen weitergeleitet.
- Aufgebot von Medizinischen Fachangestellten (MFA): Gemeinsam rufen die LÄKH und der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) e.V. humanmedizinische MFA mit der Bitte auf, sich unter der neu eingerichteten E-Mail-Adresse MFA-impfen-gegen-Corona@laekh.de zu melden. Auch diese Meldungen werden wie unter 1. und 2. beschrieben ausgewertet und weitergeleitet.
Wie bei den Ärzten gilt auch hier, dass bevorzugt MFA angesprochen werden sollen, die derzeit nicht beruflich tätig sind, oder in Teilzeit arbeiten und zeitliche Vakanzen für die Mitwirkung in einem Impfzentrum haben. Wichtig: Berufstätige MFA werden gebeten, sich in jedem Fall mit ihren Arbeitgebern zu beabsichtigten Einsätzen abzusprechen, um die Patientenversorgung nicht einzuschränken.
- Aufgebot von Medizinstudierenden in klinischen Semestern: Diese sollen sich wie Ärzte und MFA melden, aber unter Studis-impfen-gegen-Corona@laekh.de. Auch diese Meldungen werden wie vorab beschrieben ausgewertet und weitergeleitet.
Die Landesärztekammer Hessen legt besonderen Wert darauf, dass im Vorfeld des Einsatzes Fragen zu Honorierung / Verdienstausfall, Absicherung / Haftung und Sozialversicherungs-Aspekten seitens des Landes Hessen geklärt werden. Was die Haftung für mögliche Impfschäden anbelangt, hat die hessische Landesregierung eine Staatshaftung in Aussicht gestellt.
Hinweis für Medizinische Fachangestellte:
Sollten Sie Ihr Ausbildungszeugnis verloren bzw. nicht mehr vorliegen haben und deshalb eine kostenpflichtige Ersatzurkunde (Zweitschrift) oder eine Bescheinigung über Ihre abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten oder Arzthelfer/in benötigen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung MFA-Ausbildungswesen, E-Mail: med.fachangestellte@laekh.de oder telefonisch unter 069 97672-240.
COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Das Robert Koch Institut (RKI) hat FAQ zum Thema COVID-19 und Impfen unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html eingestellt.
Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID-19-Impfung: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html
Informationen für Ärztinnen und Ärzte:
- Allgemeine Informationen für Ärztinnen und Ärzte
- Informationen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
- Informationen für ausbildende Ärztinnen und Ärzte & MFA-Auszubildende
- Finanzielle Hilfen für Freiberufler
- Ad-hoc-Empfehlung des Deutschen Ethikrats: "Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise" vom 27.03.2020
- Zeit gewinnen – Neuinfektionen mit Coronaviren vermeiden - Maßnahmen der LÄKH zur Verlangsamung der Ausbreitung von SARS-CoV-2
Medizinische Versorgung von COVID19-Patienten:
- Menschen mit Rheuma und COVID19 bestmöglich versorgen: Register www.covid19-rheuma.de
- Pressemitteilung der Bundesärztekammer: "Entscheidungen an Indikation, Patientenwillen und Erfolgsaussicht ausrichten - Vergabe medizinischer Ressourcen im Falle eines Kapazitätenmangels"
- Krisenstab der Bundesregierung gibt neues Wiederverwendungsverfahren für medizinische Schutzmasken in Ausnahmefällen bekannt (02.04.2020)
- Stellungnahme der Landesärztekammer Hessen angesichts des absehbaren Mangels an ärztlichem und pflegerischen Personal und des Fehlens von Schutzausrüstung (30.03.2020)
Hilfsplattformen/Suche nach Ärztinnen und Ärzten zur Unterstützung gegen die Pandemie:
- Spezifizierte Suche per E-Mail und Brief nach Ärztinnen und Ärzten zur Unterstützung gegen die Pandemie
- Für Ärztinnen und Ärzte, die in Zeiten der Corona-Pandemie helfen möchten: Datenbank "Ärzte gegen Corona"
- Neue Hilfsplattform: Medizinstudierende im Kampf gegen COVID-19
- Aufruf des Präsidenten der Bundesärztekammer an Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand
Informationen für Ärztinnen und Ärzte:
Ausführliche weitere Informationen, u.a. auch Handlungsanweisungen für Ärztinnen und Ärzte, finden Sie auf den Websites der folgenden Institutionen:
- 15.12.2020: Information der Bundesärztekammer:
Abrechnungsempfehlung für den SARS-CoV-2-Antigen-Nachweis im Schnelltestformat sowie ergänzende Hinweise - 06.07.2020: Information der Bundesärztekammer:
Verlängerung der Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie - 23.03.2020: Aktuelle Mitteilung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI):
"Gemeinsam gegen SARS-CoV-2" - Website des Robert Koch Instituts (RKI) mit allen aktuellen Zahlen, Maßnahmen, Verfahrensweisen
- Bundesärztekammer: Empfehlungen, Informationen und Orientierungshilfen für Ärzte
- Website der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Pflege (BGW): Ärztliche BK-Anzeige (Berufskrankheiten-Anzeige) und Übernahme der Kosten von Testungen bei Verdacht auf eine Covid-19 Erkrankung
- Bundesärztekammer:
Informationen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte:
- 18.11.2020: Gemeinsame Abrechnungsempfehlung von BÄK, BPtK, PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern zur mehrfachen Berechnung der Nr. 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie
- Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)
- Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) - Informationen für Praxen
- Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) - Informationen zu Testzentren
- Kontakt zur Kassenärztlichen Vereinigung Hessen: Fon: 069 24741-7778, E-Mail: corona@kvhessen.de
Informationen für ausbildende Ärztinnen und Ärzte & MFA-Auszubildende:
Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" - Förderrichtlinie
- Merkblatt zum Förderprogramm Verbundausbildung in kleinen und mittleren Unternehmen während der Corona-Pandemie
- Information zur Ausbildungsförderung während der Corona-Pandemie - Förderprogramme des Landes Hessen und des Bundes
- In der Förderrichtlinie werden vier der fünf Maßnahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern" geregelt: – Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus, - Ausbildungsprämie bei Erhöhung des Ausbildungsangebots, - Förderung bei Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung, - Übernahmeprämie. Die Maßnahme "Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung" steht noch aus.
- Ausführende Behörde ist die Bundesagentur für Arbeit.
- Praxen, die bisher nicht ausgebildet haben, sind ebenfalls antragsberechtigt.
- Für eine Förderung relevant ist der Beginn der Ausbildung. Dieser muss zwischen dem 01.08.2020 und dem 15. Februar 2021 liegen. Der Zeitpunkt, zu dem der Ausbildungsvertrag geschlossen wurde, ist für die Förderung nicht relevant. Vertragsabschlüsse müssen deshalb nicht verschoben werden, um in den Genuss der Förderung zu kommen.
- Eine Förderung kann erfolgen, wenn die Probezeit durch den Auszubildenden erfolgreich bestanden wurde.
- Übernahmeprämie: Es können ausschließlich Auszubildende aus Insolvenzbetrieben gefördert werden. Die Förderung eines Auszubildenden im Rahmen der Übernahmeprämie ist nicht möglich, wenn der vorherige Ausbildungsbetrieb stillgelegt wurde. Insolvenzbetrieb und neuer Ausbildungsbetrieb müssen beides Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern (KMU) sein.
- Die Richtlinie gibt unter 2.7 vor, dass eine parallele Förderung von Ausbildungsprämie, Ausbildungsprämie plus und Übernahmeprämie nicht möglich ist. Eine parallele Förderung des Zuschusses zur Ausbildungsvergütung und einer Ausbildungsprämie oder einer Ausbildungsprämie plus oder einer Übernahmeprämie ist laut Förderrichtlinie jedoch nicht ausgeschlossen.
- Es besteht keine Fördermöglichkeit von Umzuschulenden.
- Es wird klargestellt, dass kein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendungen besteht, sondern in der Reihenfolge der Antragseingänge bis zur Erschöpfung der Mittel entschieden wird. Deshalb ist eine zeitnahe Antragstellung zu empfehlen.
- Die Förderrichtlinie ist mit Wirkung zum 01.08.2020 in Kraft getreten. Folgende Anträge und Bescheinigungen zum Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" stehen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zum Abruf bereit:
- Erklärung der Partner des Bündnis Ausbildung Hessen: "Sicherstellung der dualen Ausbildung in Corona-Zeiten"
- Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern"
- Antrag auf "Ausbildungsprämie" und "Ausbildungsprämie plus" nach dem Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
- Antrag auf "Zuschuss zur Ausbildungsvergütung" nach dem Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
- Antrag auf "Übernahmeprämie" nach dem Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
- Bescheinigung der nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz zuständigen Stelle über die Ausbildungsverhältnisse nach Ziffer 2.1 (Ausbildungsprämie) und Ziffer 2.2 (Ausbildungsprämie plus) der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" vom 29. Juli 2020
- Bescheinigung der nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz zuständigen Stelle über die Ausbildungsverhältnisse nach Ziffer 2.3 (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung) der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" vom 29. Juli 2020
- Bescheinigung der nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz zuständigen Stelle über die Ausbildungsverhältnisse nach Ziffer 2.4 (Übernahmeprämie) der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" vom 29. Juli 2020
"Freie Berufe: Wir bilden die Zukunft aus."
Ein neues Bildmotiv visualisiert die Ausbildungsleistung der Freien Berufe: Sie bieten jungen Menschen durch eine Ausbildung in ihrem Team beste berufliche Perspektiven, die auch ergriffen werden. Das belegt die Statistik: Die Freien Berufen sind der drittgrößte Ausbilder: Rund 127.000 junge Menschen oder neun Prozent aller Auszubildenden machen eine Ausbildung bei einem Freiberufler. Damit sind die Freien Berufe der drittstärkste Ausbildungsbereich.

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung Winter 2020/21 findet REGULÄR am 2. Dezember 2020 statt!
Die Zwischenprüfung 2020, ursprünglich geplant für den 25.03.2020, die wir aufgrund der Corona-Pandemie absagen mussten, wurde am Montag, dem 08.06.2020 nachgeholt.
Weitere Informationen dazu finden Sie weiter unten in den FAQ bei Frage 5.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Ausbildung und zu den Prüfungen der Medizinischen Fachangestellten in Bezug auf die aktuelle Pandemie-Situation
Wir wünschen weiterhin eine erfolgreiche Ausbildung!
Bitte schauen Sie immer wieder auf unsere Website. Hier stellen wir regelmäßig alle aktuellen Informationen ein. Bitte sehen Sie - soweit vermeidbar - von telefonischen Nachfragen ab. Herzlichen Dank!
Finanzielle Hilfen für Freiberufler
- Informationen des Bundesfinanzministeriums zu Überbrückungshilfen:
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/09/2020-09-18-PM-Corona-Ueberbrueckungshilfe-verlaengert.html
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-07-08-ueberbrueckungshilfe.html
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/Konjunkturprogramm-fuer-alle/zusammen-durch-starten.html
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Wirtschaftspolitische Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der Coronakrise (Stand: 08.04.2020)
- Weitere Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
- Förder- und Unterstützungsmaßnahmen der KfW
- Der Bundesverbnd der Freien Berufe e. V. hat bundesweite und länderspezifische Übersichten über die möglichen finanziellen Hilfen für Freiberufler herausgegeben:
- Auf ihrer Website informiert die Hessische Landesregierung über Soforthilfe und Darlehen für die Wirtschaft.
Medizinische Versorgung von COVID19-Patienten:
Menschen mit Rheuma und COVID-19 bestmöglich versorgen: Register www.covid19-rheuma.de
Die Justus-Liebig-Universität Gießen und die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie haben das deutsche Covid-19-Register erstellt, damit Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und Covid-19-Nachweis anonym erfasst werden können. Mithilfe des Registers unter www.covid19-rheuma.de sollen Informationen zum Verlauf einer Covid-19-Infektion unter antirheumatischer Therapie gewonnen werden, um baldmöglichst daraus Empfehlungen für die Handhabung antirheumatischer Therapien angesichts der Corona-Pandemie abzuleiten zu können.
Ärztinnen und Ärzte können auf der Website www.covid19-rheuma.de – nach kurzer Registrierung – komfortabel Rheumapatienten mit positivem Nachweis von SARS-CoV-2 oder mit Covid-19-Erkrankung online dokumentieren (Dauer maximal sieben Minuten).
Betroffene Patientinnen und Patienten können sich selbst auch direkt telefonisch bei der Kontaktstelle des Registers melden, wo ein Rheumatologe entsprechende Angaben erfragt. Die erhobene Fälle sollen auch den korrespondierenden internationalen Registern zur Verfügung gestellt werden, so dass keine doppelten Eingaben notwendig sind. Das Covid-19-Register in Gießen wird geleitet von Prof. Dr. med. Ulf Müller-Ladner und Dr. med. Rebecca Hasseli.
Neben dem Register COVID-19-rheuma.de von DGRh und Uni Gießen betreibt auch die europäische rheumatologische Fachorganisation EULAR ein Register und auch in den USA haben Wissenschaftler einen internationalen Fragebogen eingerichtet. Die DGRh unterstützt beide Initiativen aktik. (red)
Hilfsplattformen/Suche nach Ärztinnen und Ärzten zur Unterstützung gegen die Pandemie:
Spezifizierte Suche per E-Mail und Brief nach Ärztinnen und Ärzten zur Unterstützung gegen die Pandemie
Jenseits der Datenbank "Ärzte gegen Corona" führt die Landesärztekammer Hessen auf Anfrage der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH), der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) sowie der Gesundheitsämter und ihrer Landkreise auch bedarfsgesteuerte Arztsuchen über sogenannte Adressmittlungsverfahren und Massenmailings durch.
Anlässlich des letzten Mailings gab es Nachfragen, ob es sich dabei eventuell um "Phishing-Mails" handele, also um die Beschaffung persönlicher Daten anderer Personen mit gefälschten E-Mails.
Nein, die vor wenigen Tagen von der Landesärztekammer Hessen für die Kassenärztliche Vereinigung Hessen ausgesandte E-Mail-Abfrage unter dem Titel: "SARS-CoV-2: Ärzte für Testcenter und telefonische Beratung gesucht!" mit einer Cloud-Verlinkung war echt. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, solche Aussendungen künftig eindeutiger zu gestalten.
Noch im April wird es weitere Aussendungen der Landesärztekammer Hessen für mehrere Landkreise und deren Gesundheitsämter geben.
Für Ärztinnen und Ärzte, die in Zeiten der Corona-Pandemie helfen möchten: Datenbank "Ärzte gegen Corona"
Die Landesärztekammer Hessen hat eine Datenbank für sich freiwillig zum Einsatz meldende Ärzte erstellt. Aus dieser Datenbank sollen künftig die zusätzlichen Bedarfe der in der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) organisierten Praxen und Zentren, der in der Hessischen Krankenhaus-Gesellschaft (HKG) vertretenen Krankenhäuser und den im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zusammengefassten Gesundheitsämter anteilig bedient werden können.
Ihre Meldungen, möglichst unter vollständiger Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, evtl. Fachgebiet/e, Zusatzbezeichnungen, Schwerpunkte, Straße mit Hausnummer, Wohnort mit PLZ, Landkreis, E-Mail, Mobiltelefon, Angabe bevorzugten Einsatzes in Praxis, Klinik, Gesundheitsamt, Telefonberatung, besondere Sprachkenntnisse, evtl. Bereitschaft zu unentgeltlichem Einsatz (keine Vorbedingung!) senden Sie bitte per E-Mail an: aerzte-gegen-corona@laekh.de
Vollständige Angaben ersparen zeitraubendes Nachtelefonieren und ermöglichen eine fein justierte Vermittlung. Die bisher eingegangenen Meldungen wurden erfasst und bei Bedarf durch Nachfragen ergänzt.
Hinweise:
Hinsichtlich der Rahmengestaltung Ihres Einsatzes können wir Ihnen keine Informationen geben, dies wird durch die abfragenden Institutionen erfolgen.
Die Landesärztekammer hat die Politik gebeten, vordringlich arbeits- und haftungsrechtliche Fragen, die Fragen der Absicherung von Helfenden und den Entfall der Sozialversicherungspflicht rasch zu klären.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Neue Hilfsplattform: Medizinstudierende im Kampf gegen COVID-19
Engagierte Medizinstudierende haben eine neue Hilfsplattform aufgebaut, auf der sich hilfesuchende Kliniken und Organisationen mit Medizinstudierenden in Verbindung setzen können, die ihre Unterstützung im Kampf gegen COVID-19 anbieten.
Die Plattform "Medizinstudierende im Kampf gegen COVID-19!" finden Sie unter www.medis-vs-covid19.de.
Aufruf des Präsidenten der Bundesärztekammer an Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand
Informationen für Bürger/-innen und Patienten/-innen:
- Wenn die Sorge besteht, mit dem Coronavirus infiziert zu sein: Fon: 116 117 (Ärztlicher Bereitschaftsdienst)
- Fragen zu Corona können auch an das jeweilige Gesundheitsamt gerichtet werden
- Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
- Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit: 030 346 465 100
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22
- Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte: Fax:030 340 60 66-07, E-Mail: info.deaf@bmg.bund.de oder info.gehoerlos@bmg.bund.de
- Gebärdentelefon (Videotelefonie): https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/
- Infos zu Corona: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
- Informationen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) in verschiedenen Sprachen:
Verhaltenstipps für Bürgerinnen und Bürger
Wie beuge ich einer möglichen Ansteckung am besten vor?
- Gründliches und regelmäßiges Händewaschen. Ausführliche Tipps zum richtigen Händewaschen finden Sie weiter unten auf dieser Seite im Video "Richtiges Händewaschen"
- Mit den Händen nicht in das Gesicht fassen (zum Beispiel nach Festhalten an Griffen in Bussen oder Benutzen von Türgriffen, die von vielen angefasst werden)
- Meiden von Menschenansammlungen
- Abstand zu Erkrankten halten
- grundsätzlich eigene Gläser und Besteck benutzen
- das Smartphone/Handy desinfizieren
Husten- und Nieshygiene:
- In die Armbeuge husten oder niesen
- Einmaltaschentücher verwenden und diese nach jedem Gebrauch entsorgen (Mülleimer mit Deckel), danach Hände waschen
- Händeschütteln vermeiden
Wie verhalte ich mich bei Symptomen?
Auf zeit.de finden Sie dazu eine Infografik zu den Symptomen von Covid-19.
Wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie glauben, sich mit Sars-CoV-2 angesteckt zu haben, zeigt Ihnen eine weitere Infografik auf zeit.de.