Header Grafik

Schwangere Auszubildende bzw. Arbeitnehmerinnen

 

Da es sich bei dem Beruf der Medizinischen Fachangestellten derzeit fast ausschließlich um einen Frauenberuf handelt, ist der richtige Umgang mit Schwangerschaft und Schwangeren ein wichtiges Thema im Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis. Die Schwangerschaft ist von dem/der ausbildenden Arzt/Ärztin bzw. dem Arbeitgeber unverzüglich nach Kenntnisnahme der zuständigen Stelle im Regierungspräsidium (Kontaktdaten s. Mutterschutz in Arztpraxen) zu melden. Weiterhin sind die arbeitsvertraglichen Pflichten und Ausbildungspflichten zu überprüfen. Für Leistungen während der Schwangerschaft hat der Arbeitgeber einen Aufwendungsausgleichsanspruch. Einzelheiten ergeben sich aus den unter weiterführende Links und Download eingestellten Texten.



Artikel vom 19.4.2012
23.08.2012 - Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung
Im nächsten Lehrgang gibt es noch freie Plätze! Die Aufstiegsfortbildung richtet sich an... mehr
24.05.2012 - Onkologie
Der  120-stündige Qualifizierungslehrgang „Onkologie“  basiert auf der... mehr
Schatetn unten