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Arbeitsverhältnis

 

Bei Einstellung von Medizinischen Fachangestellten und Arzthelfer/innen sowie anderen Mitarbeiter/innen wird ein Arbeitsverhältnis begründet. Zwischen den Parteien wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Der wesentliche Inhalt des Arbeitsvertrages ist gesetzlich vorgeschrieben (vgl. Nachweisgesetz) und muss spätestens einen Monat nach Arbeitsaufnahme schriftlich niedergelegt, unterzeichnet und dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden. Der Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte und Arzthelfer/innen sieht sogar einen schriftlichen Vertragsabschluss vor.

Die Landesärztekammer Hessen stellt Muster-Arbeitsverträge, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, zur Verfügung.

Die Tarifverträge sind nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden. Sie gelten daher nicht zwingend, sondern nur, wenn:

  • beide Partner des Arbeitsvertrages bei den tarifvertragsschließenden Parteien organisiert sind oder
  • im Arbeitsvertrag auf die Tarifverträge ausdrücklich oder stillschweigend Bezug genommen wird. Im Muster-Arbeitsvertrag der Landesärztekammer Hessen wird im letzten Paragrafen auf die Tarifverträge Bezug genommen.

 



Artikel vom 23.12.2010
Roswitha Barthel

Assessorin, Leiterin Abteilung Ausbildungswesen: Medizinische Fachangestellte

Fon: 069 97672-154
Fax: 069 97672-128
E-Mail: roswitha.barthel@laekh.de

Petra Stoll

Sekretariat, Sachbearbeiterin Abteilung Ausbildungswesen: Medizinische Fachangestellte

Fon: 069 97672-154
Fax: 069 97672-128
E-Mail: petra.stoll@laekh.de

Constanze Coch

Sachbearbeiterin Abteilung Ausbildungswesen: Medizinische Fachangestellte und Arzthelfer/innen

Fon: 069 97672-155
Fax: 069 97672-128
E-Mail: constanze.coch@laekh.de

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