Icon
Aktuelles
Icon
Hessisches Ärzteblatt
Abteilung ArzthelferInnen
Icon
Ansprechpartnerin

Roswitha Hoerschelmann Roswitha Hoerschelmann
Abteilung Ausbildungswesen: Medizinische Fachangestellte und Arzhelfer/innen
Assessorin, Abteilungsleiterin


Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt am Main
Icon Telefon Fon: 069 97672-154
Icon Telefax Fax: 069 97672-128
Icon E-Mail roswitha.hoerschelmann@laekh.de
 
Icon
Ansprechpartnerin
Petra Stoll
Abteilung Ausbildungswesen: Medizinische Fachangestellte und Arzhelfer/innen
Sekretariat, Sachbearbeiterin
Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt am Main
Icon Telefon Fon: 069 97672-154
Icon Telefax Fax: 069 97672-128
Icon E-Mail petra.stoll@laekh.de
 
Icon
Ansprechpartnerin
Constanze Coch
Abteilung Ausbildungswesen: Medizinische Fachangestellte und Arzhelfer/innen
Sachbearbeiterin
Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt am Main
Icon Telefon Fon: 069 97672-155
Icon Telefax Fax: 069 97672-128
Icon E-Mail constanze.coch@laekh.de
 

 

[14.12.2009]

Anmeldung der Auszubildenden zur Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte/Arzthelfer/innen im Sommer 2010 vom 5. Mai 2010 bis zum 17. Juli 2010

Auszubildende, die an der Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte/ Arzthelfer/innen im Sommer 2010 teilnehmen wollen, sind zwischen dem 3. Februar bis zum 10. Februar 2010 bei der zuständigen Bezirksärztekammer anzumelden. 

 

Die Anmeldung erfolgt durch Einreichung des Anmeldeformulars. Außerdem sind der Anmeldung beizufügen:

  1. der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) mit Beurteilungsprotokoll
  2. der Fragebogen über die Tätigkeit der Auszubildenden,
  3. ggf. eine Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung,
  4. bei vorzeitiger Abschlussprüfung zusätzlich die notwendige Notenbescheinigung der Berufsschule. 

Es wird gebeten, die Unterlagen rechtzeitig und vollständig einzureichen, da anderenfalls die Teilnahme der Auszubildenden an der Sommerprüfung 2010 nicht garantiert werden kann.

 

Zur Abschlussprüfung im Sommer 2010 sind anzumelden:

  1. Auszubildende, deren Ausbildungszeit nicht später als am 17. September 2010 endet, 
  2. Auszubildende, die die Abschlussprüfung vorzeitig abzulegen beabsichtigen (i. d. R. ein Termin vor der regulären Abschlussprüfung), 
  3. Wiederholer/innen, die in einem vorangegangenen Prüfungstermin die Abschlussprüfung nicht bestanden haben, 
  4. sog. Externe, die gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz ca. 4,5 Jahre in dem Beruf der/des Arzthelferin/Arzthelfers tätig gewesen sind und beabsichtigen, die Abschlussprüfung abzulegen. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. 

 

Die vorzeitige Zulassung setzt voraus, dass die Leistungen der Auszubildenden während der Ausbildungszeit