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[14.12.2009]
Anmeldung der Auszubildenden zur Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte/Arzthelfer/innen im Sommer 2010 vom 5. Mai 2010 bis zum 17. Juli 2010
Auszubildende, die an der Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte/ Arzthelfer/innen im Sommer 2010 teilnehmen wollen, sind zwischen dem 3. Februar bis zum 10. Februar 2010 bei der zuständigen Bezirksärztekammer anzumelden.
Die Anmeldung erfolgt durch Einreichung des Anmeldeformulars. Außerdem sind der Anmeldung beizufügen:
- der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) mit Beurteilungsprotokoll
- der Fragebogen über die Tätigkeit der Auszubildenden,
- ggf. eine Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung,
- bei vorzeitiger Abschlussprüfung zusätzlich die notwendige Notenbescheinigung der Berufsschule.
Es wird gebeten, die Unterlagen rechtzeitig und vollständig einzureichen, da anderenfalls die Teilnahme der Auszubildenden an der Sommerprüfung 2010 nicht garantiert werden kann.
Zur Abschlussprüfung im Sommer 2010 sind anzumelden:
- Auszubildende, deren Ausbildungszeit nicht später als am 17. September 2010 endet,
- Auszubildende, die die Abschlussprüfung vorzeitig abzulegen beabsichtigen (i. d. R. ein Termin vor der regulären Abschlussprüfung),
- Wiederholer/innen, die in einem vorangegangenen Prüfungstermin die Abschlussprüfung nicht bestanden haben,
- sog. Externe, die gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz ca. 4,5 Jahre in dem Beruf der/des Arzthelferin/Arzthelfers tätig gewesen sind und beabsichtigen, die Abschlussprüfung abzulegen. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.
Die vorzeitige Zulassung setzt voraus, dass die Leistungen der Auszubildenden während der Ausbildungszeit
- in den Lerngebieten des berufsbezogenen Unterrichts der Berufsschule im Durchschnitt mit besser als 2,5 (Ausbildungsbeginn vor dem 1. August 2007) bzw. mindestens 2,0 (Ausbildungsbeginn ab 1. August 2007),
- von dem Ausbildenden im Durchschnitt mit mindestens "gut" beurteilt werden und
- (nur für Ausbildungsbeginn ab 1. August 2007) die Leistungen in der Zwischenprüfung im Durchschnitt der fünf Prüfungsbereiche mindestens befriedigende Ergebnisse erbracht haben.



Roswitha Hoerschelmann