
Ärztinnen und Ärzte, die im Mitgliederverzeichnis der Landesärztekammer Hessen aufgenommen und gelistet sind, erhalten auf Antrag einen Arztausweis im Scheckkartenformat.
Sollten Sie, bedingt durch einen Kammerwechsel, einer Neuanmeldung oder einer Erstmeldung, unsicher sein ob Sie schon als Mitglied geführt werden, bitten wir Sie, sich zunächst mit Ihrer zuständigen Bezirksärztekammer oder der Servicestelle Arztausweis in Verbindung zu setzen. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite unter "weiterführende Links"
Der Ausweis in einem zeitgemäßen und handlichen Format wird durch die Bezirksärztekammer Gießen (Servicestelle Arztausweis) erstellt. Er ersetzt weder den Heilberufeausweis noch die Gesundheitskarte. Neben den persönlichen Angaben befindet sich auf der Rückseite der Karte ein Aufdruck mit der einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN). Als Sicherheitsfeature fungiert das patentierte Holocote Wasserzeichen.
Alle hessischen Mitglieder können den Arztausweis entweder online im Mitglieder-Portal über die Adresse https://portal.laekh.de oder über den Papierantrag (siehe unter "Download" am Ende dieser Seite) beantragen.
Bitte beachten Sie:
Der Arztausweis gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren und wird kostenlos für alle in unserem Mitgliederverzeichnis gelisteten Ärztinnen und Ärzte ausgestellt. Er bleibt Eigentum der ausstellenden Ärztekammer und ist bei Beendigung der Kammerzugehörigkeit oder nach Aufforderung zurückzugeben.
Der Verlust des Arztausweis ist unverzüglich der Servicestelle Arztausweis anzuzeigen (Kontaktdaten siehe unten). Da der Arztausweis in Händen von Unbefugten missbräuchlich verwendet werden kann, ist er ebenso sicher zu verwahren, wie andere Personaldokumente. Verloren gegangene Arztausweise verlieren ihre Gültigkeit.