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[15.11.2007]

Angriff auf die Menschenwürde

Landesärztekammer Hessen lehnt aktive Sterbehilfe entschieden ab

"Es darf nicht sein, dass kommerzielle Sterbehelfer auch in Deutschland mit menschlicher Not Geschäfte machen", fordert die hessische Ärztekammerpräsidentin Dr. med. Ursula Stüwe. Die Landesärztekammer unterstützt daher einen von den Ländern Hessen, Saarland und Thüringen im Bundesrat eingebrachten Antrag, wonach professionelle Sterbehilfe mit fünf Jahren Haft bestraft werden kann. "Der assistierte Selbstmord auf einem öffentlichen Parkplatz in der Schweiz hat einmal mehr vor Augen geführt, wie menschenverachtend das Geschäft mit dem Tod ist", empört sich Stüwe. "Tötungsangebote, wie sie beispielsweise von der Schweizer Sterbehilfeorganisation "Dignitas" gemacht werden, sind ein Angriff auf die Menschenwürde, denn sie degradieren den Sterbenskranken zum Entsorgungsfall."

Die Landesärztekammer Hessen lehnt aktive Sterbehilfe entschieden ab und setzt sich für einen Ausbau der Sterbebegleitung ein. Seit über 10 Jahren engagiert sich die Kammer für die Weiterentwicklung der Palliativmedizin und die Qualifizierung von Ärzten und medizinischen Fachberufen. U.a. ist für Anfang nächsten Jahres zum 4. Mal eine interdisziplinäre Fachtagung Palliativmedizin geplant, um den Austausch und die Zusammenarbeit der beteiligten Berufsgruppen zu fördern. "Es müssen alle Möglichkeiten der Palliativmedizin ausgeschöpft werden, um das Leiden sterbender Menschen zu erleichtern", erklärt Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Mitglied des Ausschusses Palliativmedizin der Landesärztekammer.