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Hessisches Ärzteblatt
Gutachter- und Schlichtungsstelle
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Ansprechpartnerin

Beate Kraus Beate Kraus
Gutachter- und Schlichtungsstelle,
Büroleiterin, Kommissionsverfahren


Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt am Main
Icon Telefon Fon: 069 97672-316
Icon Telefax Fax: 069 97672-178
Icon E-Mail gutachterstelle@laekh.de
 
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Ansprechpartnerin

Hannelore Pätzel Hannelore Pätzel
Gutachter- und Schlichtungsstelle,
Sachbearbeiterin: Gutachtenverfahren


Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt am Main
Icon Telefon Fon: 069 97672-162
Icon Telefax Fax: 069 97672-178
Icon E-Mail gutachterstelle@laekh.de
 
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Ansprechpartnerin

Sabine Scholz Sabine Scholz
Gutachter- und Schlichtungsstelle,
Sachbearbeiterin: Gutachtenverfahren


Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt am Main
Icon Telefon Fon: 069 97672-161
Icon Telefax Fax: 069 97672-178
Icon E-Mail gutachterstelle@laekh.de
 

 

[10.07.2009]

Rund ums Recht

Gutachter- und Schlichtungsstelle

Mitglieder der Gutachter- und Schlichtungsstelle:

1978 wurde die in ihrer Arbeit von der Kammer unabhängige Gutachter- und Schlichtungsstelle gegründet. Die Stelle wird von Juristen (ehemals Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof und am Oberlandesgericht) geleitet und überprüft ärztliche Behandlungen auf behauptete Fehler in einem freiwilligen, für den Antragsteller kostenlosen Verfahren. Dabei wird untersucht, ob einer Ärztin oder einem Arzt, die der Landesärztekammer Hessen als Mitglied angehören, ein Behandlungsfehler in Diagnostik oder Therapie unterlaufen ist, der mit gesundheitlichen Komplikationen eines Patienten verbunden ist. Auch der Frage, ob der Patient vor seiner Behandlung ausreichend aufgeklärt wurde, geht die Gutachterstelle nach.

Wesentliche Aufgabe der Gutachter- und Schlichtungsstelle ist es, nicht nur die Voraussetzungen für einen gegebenenfalls notwendigen Schadensausgleich zu schaffen, sondern ein möglicherweise beschädigtes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten wiederherzustellen.

Die Gutachter- und Schlichtungsstelle wird auf schriftlichen Antrag eines der Beteiligten tätig. Nachdem die vollständigen Krankenunterlagen vorliegen, werden die Sachverhalte einem erfahrenen, fachspezifischen Sachverständigen zur Begutachtung übergeben. Ist die Patientin oder der Patient oder einer der Beteiligten nicht mit dessen Gutachten einverstanden, entscheidet die Kommission. Zur Beurteilung durch die Kommission werden neben einem der juristischen Mitglieder der Gutachterstelle als Vorsitzendem mehrere Fachgutachter aus dem Gebiet, dem der Schadensfall zuzuordnen ist, hinzugezogen. Der Sachverständige, der das zu überprüfende Gutachten erstattet hat, ist dabei nicht stimmberechtigt.

Ergebnis des Verfahrens vor der Gutachterstelle ist die Entscheidung, ob anhand der schriftlichen Unterlagen ein Behandlungsfehler des Arztes, der zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Patienten geführt hat, festzustellen ist.