Inhalt der Seite
[23.04.2008]
Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen
Abschnitt I
13. Innere Medizin
Definition:
Die Innere Medizin umfaßt die Prophylaxe, Erkennung, konservative, internistisch-interventionelle und intensivmedizinische Behandlung sowie Rehabilitation der Erkrankungen der Atmungsorgane, des Herzens und Kreislaufs, der Verdauungsorgane, der Nieren und ableitenden Harnwege, des Blutes und der blutbildenden Organe und des Lymphsystems, des Stoffwechsels und der Inneren Sekretion, der internen allergischen und immunologischen Erkrankungen, der internen Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, der Infektionskrankheiten, der Vergiftungen, einschließlich der für das höhere Lebensalter typischen Erkrankungen sowie die Aspekte psychosomatischer Krankheitsbilder und der hausärztlichen Betreuung.
Weiterbildungszeit:
6 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gem. § 8 Abs. 1 , davon 6 Monate in der nichtspeziellen internistischen Intensivmedizin.
Mindestens 4 Jahre im Stationsdienst.
Angerechnet werden können bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Diagnostische Radiologie oder Kinder- und Jugendmedizin oder Klinischer Pharmakologie oder Neurologie oder Pathologie oder Physikalische und Rehabilitative Medizin oder Physiologie oder Psychiatrie und Psychotherapie oder 1/2 Jahr Weiterbildung in Anästhesiologie oder Anatomie oder Arbeitsmedizin oder Biochemie oder Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Laboratoriumsmedizin oder Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie oder Nuklearmedizin oder Pharmakologie und Toxikologie oder 6 Monate Tätigkeit in Immunologie.
Die Anrechnungsfähigkeit entfällt, wenn insgesamt 2 Jahre der Weiterbildung in Schwerpunkten der Inneren Medizin abgeleistet werden.
2 Jahre Weiterbildung können bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, der Diagnostik, Differentialdiagnostik und Therapie interner, nicht infektiöser, infektiöser, toxischer, neoplastischer (onkologischer), allergischer, immunologischer, metabolischer, ernährungsabhängiger und degenerativer Erkrankungen einschließlich der Gesundheitsberatung und -erziehung, den gebietsbezogenen Laboratoriumsuntersuchungen, der Sonographie, der Endoskopie, der Elektrokardiographie und der Deutung von Röntgenbildern des Gebietes, in Vorsorge- und Gesundheitsuntersuchungen, Erkennung und Behandlung umwelt- und milieubedingter Schäden sowie der Suchtkrankheiten, Diätberatung und Diätbehandlung einschließlich der Betreuung von Gruppen, Impfwesen, umfassender Übernahme der hausärztlichen Betreuung im Rahmen aller internistischen Krankheitsbilder, Betreuung chronisch kranker und alter Menschen, Integration medizinischer, sozialer und psychischer Hilfen und der Psychosomatik.
Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über Diagnostik mit radioaktiven Substanzen sowie der Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Nervensystems sowie über die Humangenetik.
Hierzu gehören in der Inneren Medizin
1. Eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Ätiologie, Pathogenese und Pathophysiologie der nichtinfektiösen, infektiösen, toxischen und neoplastischen (onkologischen) sowie der allergischen, immunologischen, metabolischen, ernährungsabhängigen und degenerativen Erkrankungen des Gebietes unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieser Erkrankungen im höheren Lebensalter
Diagnostik, Differentialdiagnostik, Prävention, Früherkennung, Therapie und Rehabilitation dieser Erkrankungen in allen Altersstufen einschließlich der Erkennung und Bewertung psychosomatischer und psychosozialer Zusammenhänge
der hausärztlichen Betreuung
der Prävention, Erkennung und Behandlung von Suchterkrankungen
der Methodik und Durchführung des Grundleistungslabors des Gebietes sowie der Bewertung der Befunde
der Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen für das allgemeine Labor des Gebietes sowie in der Einordnung der Befunde in das Krankheitsbild
der Methodik und Durchführung des speziellen Labors des Gebietes sowie der Bewertung der Befunde
der Beurteilung von Röntgenbildern der inneren Organe, der Gefäße sowie des Skelettsystems bei internen Erkrankungen
Indikation, Durchführung und Bewertung elektrokardiographischer Untersuchungen, der Kreislauf- und der Lungenfunktionsdiagnostik
endoskopischen Untersuchungen ausschließlich der Sigmoido-Koloskopie
Biopsie- und Punktionstechniken des Gebietes
Indikation, Durchführung und Bewertung sonographischer Untersuchungen innerer Organe, ausschließlich der Echokardiographie
Indikation, Durchführung und Bewertung angiologischer Untersuchungsverfahren
der medikamentösen und psychosomatischen Behandlung innerer Erkrankungen einschließlich der Notfalltherapie
der diätetischen und physikalischen Behandlung innerer Erkrankungen
der allgemeinen und speziellen Nachsorge und Rehabilitation
der Pharmakologie der im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel (Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens (auch Kosten-/Nutzenrelation), Risiken des Arzneimittelmißbrauchs, gesetzliche Auflagen bei der Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie die hierbei zu beachtenden ethischen Grundsätze
Dokumentation von Befunden, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen der Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugend- und Arbeitsschutzgesetz und andere Bestimmungen) und für die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen
diätetischen Behandlungsverfahren einschließlich der Mitarbeiter- und Patientenschulung
Indikationen und Kontraindikationen physikalischer und balneologischer Behandlungsverfahren
der Behandlung von Stoffwechselstörungen sowie exogener akuter und chronischer Intoxikationen
der Therapie vital bedrohlicher Zustände einschließlich der Herz-Lungen-Wiederbelebung
der nichtspeziellen Intensivmedizin des Gebietes einschließlich der Elektrotherapie
der Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie
der enteralen und parenteralen Ernährung
den internistisch-onkologischen Behandlungverfahren
Einleitung, Durchführung und Überwachung von Nachsorge und Rehabilitation
der Indikationsstellung zur operativen Therapie, zur Strahlentherapie und Dialysetherapie
der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung
der Begutachtung
1.1 Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über
typische diagnostische und therapeutische Verfahren der Schwerpunkte der Inneren Medizin
die Durchführung der Laboruntersuchungen
spezielle diagnostische Verfahren der Nuklearmedizin
neurologische und psychiatrische Erkrankungen im Zusammenhang mit Erkrankungen des Gebietes
Arbeits- und Sozialmedizin
Humangenetik
13.A. Fachkunden:
13.A.1 Fachkunde in Laboruntersuchungen in der Inneren Medizin
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Durchführung des allgemeinen Labors des Gebietes.
Mindestdauer der Weiterbildung: 1 Jahr
13.A.2 Fachkunde Internistische Röntgendiagnostik
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in der Aufnahmetechnik und Durchleuchtung der Brustorgane, des Magen-Darm-Traktes, des Gallen- und Uropoetischen Systems sowie des Skeletts bei internen Erkrankungen einschließlich des Strahlenschutzes und der Teilnahme an anerkannten Strahlenschutzkursen.
Mindestdauer der Weiterbildung: 1 Jahr
13.A.3 Fachkunde Sigmoido-Koloskopie in der Inneren Medizin
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten in der Indikationsstellung, Durchführung, Befunderhebung und Befundauswertung der Sigmoido-Koloskopie in der Inneren Medizin.
Hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter und befundeter Sigmoido-Koloskopien.
13.A.4 Fachkunde Suchtmedizinische Grundversorgung
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Prävention, Diagnostik, Therapie und Frührehabilitation von Suchterkrankungen, welche über die im jeweiligen Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, insbesondere in der Entzugs- und Substitutionsbehandlung im Rahmen eines Behandlungskonzeptes, Krisenintervention, Pharmakotherapie und Psychotherapie der Sucht und ihrer Folgen, sowie in der Organisation der Frührehabilitation, den allgemeinen und speziellen Rechtsvorschriften, den sozialmedizinischen Möglichkeiten der Suchtbehandlung, dem Versicherungs- und Rentenwesen sowie dem Sozialhilfebereich.
Mindestdauer der Weiterbildung: Teilnahme an einem Kurs über suchtmedizinische Grundversorgung von 50 Stunden Dauer.
13.B. Fakultative Weiterbildung:
13.B.1 Fakultative Weiterbildung Klinische Geriatrie
Definition:
Die Klinische Geriatrie umfaßt Prävention, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation körperlicher und seelischer Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter, die in besonderem Maße zu dauernden Behinderungen und dem Verlust der Selbständigkeit führen, unter Anwendung der spezifischen geriatrischen Methodik in stationären Einrichtungen mit dem Ziel der Wiederherstellung größtmöglicher Selbständigkeit.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gem. § 8 Abs..1
1 1/2 Jahre der Weiterbildung in der Klinischen Geriatrie müssen zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie und Symptomatologie von Erkrankungen und Behinderungen des höheren Lebensalters.
Hierzu gehören in der Klinischen Geriatrie
1. Spezielle Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie und Symptomatologie von Erkrankungen und Behinderungen des höheren Lebensalters
den speziellen geriatrisch diagnostischen Verfahren
der speziellen geriatrischen Therapie von körperlichen und seelischen Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter
der Behandlung der Stuhl- und Urininkontinenz
den speziellen pharmakodynamischen Besonderheiten und der Dosierung von Arzneimitteln sowie der Medikamenteninteraktionen bei Mehrfachverordnungen
altersadäquater Ernährung und Diätetik
physio- und ergotherapeutischen, prothetischen und logopädischen Maßnahmen
der Reintegration zur Bewältigung der Alltagsprobleme
der Geroprophylaxe einschließlich der Ernährungsberatung und Hygieneberatung
der Sozialmedizin, insbesondere der Nutzung sozialer Einrichtungen zur Wiedereingliederung und der Möglichkeiten teilstationärer Behandlung und externer Hilfen
der Anleitung des therapeutischen Teams
den Einweisungsmodalitäten nach den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen
dem Versicherungs- und Rentenwesen und Sozialhilfebereich
13.B.2 Fakultative Weiterbildung in der Speziellen Internistischen Intensivmedizin
Definition:
Die Spezielle Internistische Intensivmedizin umfaßt die Intensivüberwachung und Intensivbehandlung von internistischen Patienten, deren Vitalfunktionen oder Organfunktionen in lebensbedrohlicher Weise gestört sind und durch intensive therapeutische Verfahren unterstützt oder aufrechterhalten werden müssen.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gem. § 8 Abs. 1.
1 1/2 Jahre der Weiterbildung in der Speziellen Internistischen Intensivmedizin müssen zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
Angerechnet werden können 6 Monate Intensivmedizin während der Weiterbildung in der Inneren Medizin.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in den theoretischen Grundlagen und der praktischen Durchführung der Intensivüberwachung und Intensivbehandlung des Gebietes einschließlich der Behandlungsverfahren, Ernährungsregimes und speziellen intensivmedizinischen Verfahren des Gebietes.
Hierzu gehören in der Speziellen Internistischen Intensivmedizin
1. Spezielle Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
der differenzierten Beatmungstechnik einschließlich der Beatmungsentwöhnung, insbesondere bei Langzeitbeatmung sowie den für die Beatmung notwendigen Analgesierungs- und Sedierungsverfahren
den extrakorporalen Ersatzverfahren bei akutem Organversagen
der diagnostischen und therapeutischen Bronchoskopie
der differenzierten Elektrotherapie des Herzens
den differenzierten Punktions- und Katheterisierungstechniken des Gefäßsystems einschließlich hierbei durchführbarer Meßverfahren
der physikalisch-pharmakologischen Hypothermie
der differenzierten Intensivtherapie bei internen Erkrankungen sowie bei Organversagen einschließlich der Herz- Lungen-Wiederbelebung
1.1 Vermittlung und Erwerb spezieller Kenntnisse über
betriebliche, organisatorische sowie rechtliche und ethische Aspekte der Intensivmedizin.
13.C.1 Schwerpunkt Angiologie
Definition:
Die Angiologie umfaßt die Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Biochemie, Klinik, Diagnostik, Differentialdiagnostik, Prävention, Therapie und Rehabilitation der Gefäßkrankheiten.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gem. § 8 Abs.1, davon mindestens 1 1/2 Jahre im Stationsdienst.
1 Jahr der Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
1/2 Jahr der Weiterbildung kann bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in der Ätiologie, Pathogenese, Epidemiologie, Pathophysiologie und -biochemie, Symptomatologie, Diagnostik, Differentialdiagnostik, Prophylaxe und konservativen Therapie sowie in der Rehabilitation von Erkrankungen der Arterien, Kapillaren, Lymphgefäße und Venen sowie in der Indikationsstellung zu operativen und interventionellen-radiologischen Eingriffen.
Hierzu gehören im Schwerpunkt Angiologie
1. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in
Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie und -biochemie der Gefäßerkrankungen
Symptomatologie, Diagnostik, Differentialdiagnostik, Prophylaxe und konservativen Therapie der Gefäßerkrankungen
invasiven und nichtinvasiven Funktionsuntersuchungen sowie bildgebenden Verfahren einschließlich einer Mindestzahl selbständig durchgeführter und bewerteter uni- und bidirektionaler Ultraschalldoppleruntersuchungen sowie duplex-sonographischer Untersuchungen, oszillographischen und plethysmographischen Verfahren
ergometrischen Verfahren
direkten Venen- und Arteriendruckmessungen
der Indikationsstellung zur Anwendung und Bewertung bildgebender Verfahren sowie der Indikation und Beurteilung von nuklearmedizinischen Untersuchungen
den theoretischen Grundlagen und der praktischen Anwendung physikalischer und medikamentöser Therapie
der Indikationsstellung zu operativen Eingriffen an den Gefäßen sowie zu interventionell-radiologischen Eingriffen
speziellen rheologischen Untersuchungsmethoden
der Bewertung histopathologischer Befunde von Gefäßen
13.C.2 Schwerpunkt Endokrinologie
Definition:
Die Endokrinologie umfaßt die Erkennung und nichtoperative Behandlung endokriner Erkrankungen, deren Auswirkungen auf metabolische Prozesse und Gewebe, sowie die Stoffwechselleiden, einschließlich der Intensivtherapie.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gem. § 8 Abs. 1, davon mindestens 1 1/2 Jahre im Stationsdienst.
1 Jahr der Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
1/2 Jahr der Weiterbildung kann bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in Prophylaxe, Diagnostik und Therapie endokriner Erkrankungen und Stoffwechselleiden einschließlich der endokrinologischen Funktionsteste und der Intensivtherapie.
Hierzu gehören im Schwerpunkt Endokrinologie
1. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in
Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie und Biochemie von Stoffwechselstörungen und den hormonalen Regelkreisen
Prophylaxe, Symptomatologie, Diagnostik und Therapie endokrinologischer Erkrankungen und Stoffwechselleiden einschließlich ihres Verlaufes und ihrer Langzeitprognose
der Methodik und Durchführung der speziellen Laboruntersuchungen sowie der Bewertung der Befunde
der Beurteilung von Röntgenbefunden und anderen bildgebenden und analytischen Verfahren
der Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung von Belastungstesten, Analysen des Stoffwechsels und der hormonalen Sekretion
Indikation, Durchführung und Bewertung der Katheteruntersuchungen des Schwerpunktes
der Sonographie endokriner Organe, auch mit Feinnadelbiopsie
der Therapie von Erkrankungen des Schwerpunktes einschließlich der Rehabilitation
der Indikationsstellung zur Operation, zur Strahlentherapie und zur Radionuklidtherapie
der Indikationsstellung und Durchführung der besonderen intensivmedizinischen Behandlung bei endokrinologischen oder stoffwechselbedingten Krisen
arbeits- und sozialmedizinischen Problemen des Schwerpunktes
neurologischen und psychiatrischen Zusammenhangsfragen des Schwerpunktes
Indikation und Bewertung nuklearmedizinischer in-vivo-Untersuchungen endokriner Organe
Indikation und Bewertung der Verfahren zur Messung der Knochendichte und des Knochenstoffwechsels
humangenetischen Fragestellungen des Schwerpunktes
13.C.3 Schwerpunkt Gastroenterologie
Definition:
Die Gastroenterologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung, konservative und interventionell-endoskopische Behandlung der Krankheiten der Verdauungsorgane.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gem. § 8 Abs. 1 , davon mindestens 1 Jahr im Stationsdienst.
1 Jahr der Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
1 Jahr der Weiterbildung kann bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in der Diagnostik und Therapie der Krankheiten der Verdauungsorgane, in den speziellen Laboruntersuchungen, der Sonographie und Röntgendiagnostik des Schwerpunktes einschließlich des Strahlenschutzes sowie in der Endoskopie mit Durchführung diagnostischer und interventionell-therapeutischer Maßnahmen des Schwerpunktes, der Indikationsstellung zu operativen Eingriffen einschließlich der Transplantation und zur Strahlenbehandlung.
Hierzu gehören im Schwerpunkt Gastroenterologie
1. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in
Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie und Diagnostik der Krankheiten der Verdauungsorgane einschließlich Früherkennung und Nachsorge bösartiger Krankheiten des Verdauungstraktes
der Methodik und Durchführung der speziellen Laboruntersuchungen einschließlich der Funktionsprüfungen sowie der Bewertung der Befunde
der Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung der Befunde der Endoskopie einschließlich der Sigmoido-Koloskopie
einer Mindestzahl selbständig durchgeführter und bewerteter Endoskopien des Schwerpunktes einschließlich interventionell-endoskopischer Verfahren
abdomineller Sonographie einschließlich der gezielten Feinnadelpunktion
der radiologischen Diagnostik des Schwerpunktes einschließlich des Strahlenschutzes
medikamentöser, ernährungstherapeutischer und physikalischer Therapie der Erkrankungen des Schwerpunktes
Indikationsstellung zu operativen oder anderen Therapien der Erkrankungen des Schwerpunktes in Zusammenarbeit mit den für die weiterführenden Therapien zuständigen Ärzten
Diagnostik und Therapie onkologischer Erkrankungen des Schwerpunktes
Diagnostik, konservativer und interventionell-endoskopischer Therapie proktologischer Erkrankungen
Prinzipien, Methoden und Ergebnisinterpretation bei
> immunologischen Untersuchungen
> Biopsien
> Zytodiagnostik
> nuklearmedizinische Verfahren
> der Strahlentherapie
13.C.4 Schwerpunkt Hämatologie und Internistische Onkologie
Definition:
Die Hämatologie und Internistische Onkologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung und konservative Behandlung von Erkrankungen der blutbildenden Organe, der zirkulierenden Blutzellen einschließlich des lymphatischen und monohistiozytären Systems, der Bluteiweißkörper, der Gerinnungsstörungen und der Erkrankungen des immunologischen Systems sowie der systemischen chemotherapeutischen Behandlung in Zusammenarbeit mit den für das Grundleiden zuständigen Ärzten
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gem. § 8 Abs. 1, davon mindestens 1 Jahr im Stationsdienst und 6 Monate im hämatologischen Laboratorium.
1 Jahr der Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
1 Jahr der Weiterbildung kann bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in der Physiologie und Pathophysiologie der Blutbildung, des Blutabbaus, der Blutgerinnung und der Fibrinolyse, der Ätiologie, Pathogenese, Symptomatologie, Diagnostik und Therapie der primären und sekundären Erkrankungen des Blutes, der blutbildenden Organe, des lymphatischen Systems und der malignen Tumoren, humoraler und zellulärer Immundefekte sowie der hämorrhagischen Diathesen und Hyperkoagulopathien.
Hierzu gehören im Schwerpunkt Hämatologie und Internistische Onkologie
1. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in
Prophylaxe, Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Diagnostik und Differentialdiagnostik sowie Stadieneinteilungen der Erkrankungen des Blutes, der blutbildenden Organe und des lymphatischen Systems einschließlich maligner Systemerkrankungen, humoraler und zellulärer Immundefekte sowie hämorrhagischer Diathesen und Hyperkoagulopathien sowie der systemischen chemotherapeutischen Behandlung
der Methodik und Durchführung der speziellen Laboruntersuchungen sowie der Bewertung der Befunde
der Durchführung von Punktionen und Biopsien
der Beurteilung der Blutungs- und Thromboemboliegefährdung bei Patienten mit Erkrankungen des Schwerpunktes sowie die Festlegung der klinischen Stadien bei hämatologischen Systemerkrankungen und Tumorerkrankungen einschließlich deren Prophylaxe und Therapie
Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung hämostaseologischer Untersuchungen
sonographischen Untersuchungen des Schwerpunktes
der Beurteilung schwerpunktspezifischer radiologischer und nuklearmedizinischer Untersuchungen
der Therapie und Rehabilitation der zum Schwerpunkt gehörenden Gesundheitsstörungen einschließlich der theoretischen Grundlagen und der praktischen Anwendung der medikamentösen Therapie und ihrer Nebenwirkungen sowie der Indikationsstellung zu weiterführenden Behandlungen
den theoretischen Grundlagen und der praktischen Anwendung der zytostatischen Therapie bei Tumorerkrankungen einschließlich der supportiven Therapie und der Intensivbehandlung akut lebensbedrohlicher Störungen
interdisziplinärer Indikationsstellung und prognostischer Beurteilung chirurgischer, strahlentherapeutischer und nuklearmedizinischer Behandlungsverfahren des Schwerpunktes
Behandlung und Rehabilitation angeborener oder erworbener hämorrhagischer Diathesen
Nachsorge, psychosozialer Behandlung und Rehabilitation von Patienten mit Tumorerkrankungen
Diagnostik des Ernährungsverhaltens und des Ernährungszustandes, Grundlagen der Ernährungsberatung und Ernährungstherapie, insbesondere enterale und parenterale Ernährung
den Zusammenhangsfragen zwischen Erkrankungen des Schwerpunktes und externen Schädigungsfaktoren
13.C.5 Schwerpunkt Kardiologie
Definition:
Die Kardiologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung sowie die konservative und interventionelle Behandlung der Herz- und Kreislauferkrankungen.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gem. § 8 Abs. 1, davon mindestens 1 1/2 Jahre im Stationsdienst.
1 Jahr der Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
1/2 Jahr der Weiterbildung kann bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in der Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, nichtinvasiver und invasiver Diagnostik, Differentialdiagnostik und konservativen und interventionellen Therapie der Herz- und Kreislauferkrankungen, der Sonographie und diagnostischen Radiologie des Schwerpunktes einschließlich des Strahlenschutzes sowie in der Indikationsstellung zu operativen Eingriffen.
Hierzu gehören im Schwerpunkt Kardiologie
1. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in
Ätiologie, Epidemiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Diagnostik, Differentialdiagnostik und Therapie von Herz- und Kreislauferkrankungen, in invasiven und nichtinvasiven kardiovaskulären Funktionsuntersuchungen einschließlich der Elektrophysiologie
der radiologischen Diagnostik des Schwerpunktes einschließlich Angiokardiographien und Koronarangiographien sowie im Strahlenschutz
Indikationsstellung zu und Beurteilung von nuklearmedizinischen Untersuchungen des Schwerpunktes
der Methodik und Durchführung der speziellen Laboruntersuchungen sowie der Bewertung der Befunde
den elektrokardiographischen Untersuchungen des Schwerpunktes einschließlich elektrophysiologischer Untersuchungen
der Indikationsstellung und Durchführung sonographischer Untersuchungen des Schwerpunktes
der Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung von Punktionen der großen Gefäße und des Perikards einschließlich der Katheterisierung des rechten und linken Herzens sowie hierbei durchzuführender elektrophysiologischer Untersuchungen
Theorie und Praxis der medikamentösen Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen einschließlich der Behandlung des kardiogenen Schocks
der Indikationsstellung zu operativen Eingriffen am Herzen und den großen Körpergefäßen
therapeutische Katheterintervention an den Koronararterien (PTCA)
Theorie und Praxis der Elektrotherapie von Herz-Kreislauf-Erkrankungen einschließlich der Herzrhythmusstörungen sowie der intensivmedizinischen Behandlung unter Einschluß der Defibrillation und Schrittmachertherapie, ferner der Applikation von Schrittmachersonden
Beratung und Führung des Herz-Kreislauf-Kranken in Prävention und Rehabilitation
13.C.6 Schwerpunkt Nephrologie
Definition:
Die Nephrologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung und konservative Behandlung der Nierenkrankheiten.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gem. § 8 Abs. 1, davon mindestens 1 Jahr im Stationsdienst und 1/2 Jahr in der Dialyse.
1 Jahr der Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
1/2 Jahr der Weiterbildung kann bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Diagnostik und Therapie der Nierenkrankheiten, der Sonographie und radiologischen Diagnostik des Schwerpunktes einschließlich des Strahlenschutzes, der Indikationsstellung zu urologischen und gefäßchirurgischen Eingriffen sowie zur Nierentransplantation.
Hierzu gehören im Schwerpunkt Nephrologie
1. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in
Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie und Diagnostik der Nieren- und renalen Hochdruckkrankheiten einschließlich der Systemerkrankungen und Stoffwechselkrankheiten mit renaler Beteiligung und der endokrin- bzw. stoffwechselbedingten Störungen bei Nierensteinleiden
der Methodik und Durchführung der speziellen Laboruntersuchungen sowie der Bewertung der Befunde einschließlich der Nierenfunktionsprüfungen
Pharmakologie und Pharmakokinetik renal eliminierter Arzneimittel und der Elimination von Arzneimittelgiften mit den Methoden des Schwerpunktes
der diagnostischen Radiologie des Schwerpunktes einschließlich des Strahlenschutzes
der Beurteilung spezieller nuklearmedizinischer Untersuchungen
der Sonographie des Schwerpunktes
Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung der Nierenbiopsie einschließlich der Bewertung des histologischen Befundes
der medikamentösen, diätetischen und operativen Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen des Schwerpunktes einschließlich der Intensivtherapie und der Eliminationstherapie bei Vergiftungen
Indikationsstellung und Durchführung der Dialyseverfahren oder analoger Verfahren; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter Dialysen oder analoger Verfahren bei Niereninsuffizienz und bei Intoxikationen sowie Indikationsstellung und Durchführung der Heimdialyse
der Behandlung von Patienten vor und nach Nierentransplantation.
13.C.7 Schwerpunkt Pneumologie
Definition:
Die Pneumologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung und konservative Behandlung der Krankheiten der Lunge, der Bronchien, des Mediastinums und der Pleura.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gem. § 8 Abs. 1, davon mindestens 1 Jahr im Stationsdienst.
1 Jahr der Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
1 Jahr der Weiterbildung kann bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Diagnostik und Therapie der Krankheiten der Lunge, der Bronchien, des Mediastinums und der Pleura einschließlich der Röntgendiagnostik des Schwerpunktes und des Strahlenschutzes, der schwerpunktbezogenen endoskopischen Verfahren und der Biopsie sowie der Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik, zur operativen und Strahlenbehandlung.
Hierzu gehören im Schwerpunkt Pneumologie
1. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in
Prophylaxe, Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Diagnostik, Differentialdiagnostik und Therapie sowie Rehabilitation der Krankheiten der Atemwege, der Lunge, des Mediastinums und der Pleura
der radiologischen Diagnostik des Schwerpunktes einschließlich des Strahlenschutzes
der Sonographie des Schwerpunktes
der Indikation, Durchführung und Bewertung des Befundes der Funktionsdiagnostik des Schwerpunktes
endoskopischen Verfahren des Schwerpunktes
der Punktion von Lunge und Pleura einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
der Methodik und Durchführung der speziellen Laboruntersuchungen sowie der Bewertung der Befunde
der Allergologie einschließlich der Diagnostik und Therapie allergischer Erkrankungen sowie der Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung
> epikutaner, kutaner, intrakutaner Teste
> der Provokationsteste einschließlich der zugehörenden Meßmethoden
der Therapie allergischer Erkrankungen
der nichtoperativen Behandlung der Erkrankungen des Schwerpunktes
der Indikationsstellung zur operativen und Strahlenbehandlung
Epidemiologie und Bekämpfung der Lungen- und Bronchialkrankheiten unter Beachtung seuchenmedizinischer Vorschriften
der Indikationsstellung und Befundbewertung nuklearmedizinischer Diagnostik
der Behandlung von Erkrankungen des Schwerpunktes mittels Laser
der Bewertung histologischer und zytologischer Befunde sowie den Kulturverfahren von Krankheitserregern
13.C.8 Schwerpunkt Rheumatologie
Definition:
Die Rheumatologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung und konservative Behandlung bei rheumatischen Erkrankungen einschließlich der Nachbehandlung und Rehabilitation.
Weiterbildungszeit:
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gem. § 8 Abs. 1, davon mindestens 1 Jahr im Stationsdienst.
Angerechnet werden können 1/2 Jahr Weiterbildung in Kinder- und Jugendmedizin (kinderrheumatologische Abteilung) oder im Schwerpunkt Rheumatologie des Gebietes Orthopädie oder 6 Monate Tätigkeit in einer physikalisch-therapeutischen Abteilung .
1 Jahr der Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden.
1 Jahr der Weiterbildung kann bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in Diagnostik, Sonographie und diagnostischen Radiologie des Schwerpunktes einschließlich des Strahlenschutzes, der konservativen Therapie bei rheumatischen Erkrankungen sowie der physikalischen Therapie, der Nachbehandlung und Rehabilitation.
Hierzu gehören im Schwerpunkt Rheumatologie
1. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in
Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie und Verlauf rheumatischer Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates einschließlich der extraartikulären Manifestationen, insbesondere der entzündlichen rheumatischen Systemerkrankungen (Kollagenosen)
der Diagnostik, Differentialdiagnostik, Epidemiologie und Therapie dieser Erkrankungen, ihrer Prophylaxe, Früherkennung und Rehabilitation
der Methodik und Durchführung der speziellen Laboruntersuchungen sowie der Bewertung der Befunde
der Indikation, praktischen Durchführung und Bewertung von Untersuchungsverfahren der Entzündungsdiagnostik, der serologischen und immunologischen Diagnostik und der Synovialanalyse
der diagnostischen Radiologie des Schwerpunktes einschließlich des Strahlenschutzes
der Sonographie des Schwerpunktes sowie der Indikation und Beurteilung anderer bildgebender Verfahren
Indikation und Befundbewertung bioptisch-histologischer Untersuchungen
der medikamentösen Therapie der rheumatischen Erkrankungen einschließlich der Wirkungsweise, Pharmakokinetik, Indikationen, Interaktionen und Nebenwirkungen
der Indikation und Durchführung der lokalen Injektionstherapie
Indikation und Kontraindikation sowie Wirkungsphysiologie und Methodik physikalischer und balneologischer Behandlungsverfahren einschließlich der verschiedenen Formen der Krankengymnastik und Ergotherapie
Indikation, Auswahl und Funktionsüberprüfung technischer Hilfen zur Kompensation vorübergehender oder bleibender Behinderungen
der Indikationsstellung zur operativen und Strahlentherapie
besonderen Aspekten der Psychosomatik.
