Der ehrenamtliche Vorstand
wird von
der Delegiertenversammlung für fünf Jahre gewählt wird. Er besteht aus fünf bis
acht Mitgliedern:
Seine Aufgabe ist die Konzeption der Kursinhalte und die Durchführung der Organisation der Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenrat.
Der Sachverständigenrat
berät den Vorstand zu fachlichen Inhalten der
Fort- und Weiterbildungen. Er besteht aus bis zu 50 Ärzten sämtlicher
Fachbereiche mit unterschiedlichen Betätigungsfeldern.
Die Delegiertenversammlung
wählt den Vorstand und entscheidet über den
Haushalt der Akademie.
Das Präsidium
entscheidet über die Geschäftsordnung der
Akademie, den Jahresrahmenplan der geplanten Veranstaltungen und die Verleihung
der Ehrenmitgliedschaft.
Die Geschäftsführung
führt hauptamtlich in
Zusammenarbeit mit dem Vorstand die Geschäfte der Akademie.