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Die Struktur der Akademie für Ärztliche Fortbildung und Weiterbildung

 

Der ehrenamtliche Vorstand
wird von der Delegiertenversammlung für fünf Jahre gewählt wird. Er besteht aus fünf bis acht Mitgliedern:

  • dem Vorsitzenden
  • dem stellvertretenden Vorsitzenden
  • 4 - 6 Beisitzern.

Seine Aufgabe ist die Konzeption der Kursinhalte und die Durchführung der Organisation der Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenrat.

 

Der Sachverständigenrat
berät den Vorstand zu fachlichen Inhalten der Fort- und Weiterbildungen. Er besteht aus bis zu 50 Ärzten sämtlicher Fachbereiche mit unterschiedlichen Betätigungsfeldern.

 

Die Delegiertenversammlung
wählt den Vorstand und entscheidet über den Haushalt der Akademie.

 

Das Präsidium
entscheidet über die Geschäftsordnung der Akademie, den Jahresrahmenplan der geplanten Veranstaltungen und die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft.

 

Die Geschäftsführung
führt hauptamtlich in Zusammenarbeit mit dem Vorstand die Geschäfte der Akademie.



Artikel vom 26.5.2011
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