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Akademie für ärztliche Fortbildung und Weiterbildung

 

Bedingungen für die Akademiemitgliedschaft

Die freiwillige Mitgliedschaft ist ein wesentliches Merkmal der Akademie für Ärztliche Fortbildung und Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen in Bad Nauheim.

Jede Ärztin, jeder Arzt, jede Studentin und jeder Student der Humanmedizin ist eingeladen, Mitglied zu werden. Sie fördern damit die freiwillige, produktneutrale und industrieunabhängige ärztliche Fortbildung in Hessen.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 100 €/Jahr, für Ärztinnen/Ärzte inWeiterbildung – höchstens jedoch bis zur Dauer von 8 Jahren – sowie in Elternzeit oder ohne ärztliche Tätigkeit 50 €/Jahr. Für Studentinnen und Studenten der Medizin ist die Mitgliedschaft nach Vorlage einer gültigen Studienbescheinigung kostenfrei. Der Jahresbeitrag gilt für das laufende Jahr, unabhängig vom Eintrittsdatum.

Mitglieder der Akademie zahlen in der Regel ermäßigte Teilnahmebeiträge für Akademieveranstaltungen und können kostenfrei an ausgewählten Veranstaltungen und der Veranstaltungsreihe "Begegnungen im Blauen Hörsaal" teilnehmen.

Der Antrag zur Mitgliedschaft sollte spätestens mit verbindlicher Anmeldung zur Veranstaltung in der Akademie eingehen.

Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich mindestens 3 Monate vor Ende eines Kalenderjahres vorliegen.



Artikel vom 6.1.2012
Cornelia Thriene

Sachbearbeiterin

Fon: 06032 782-204
E-Mail: cornelia.thriene@laekh.de

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