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Delegiertenversammlung

 

Die Delegiertenversammlung stellt das oberste Legislativorgan der Landesärztekammer dar und besteht aus 80 Mandatsträgern. Die Wahlen sind frei und geheim. Zur Wahl stellen sich mit passivem Wahlrecht Ärztinnen und Ärzte, die sich hauptsächlich entsprechend ihrem Bekanntheitsgrad, ihrer ärztlichen und berufspolitischen Kompetenz auf Listen zusammengefunden haben. Aktives Wahlrecht haben alle Ärztinnen und Ärzte. Erinnert sei daran, dass alle Mitglieder der Ärztekammer (auch ohne Mandat) als Gäste zur Delegiertenversammlung eingeladen sind. Die Delegiertenversammlung ist der höchste Souverän der verfassten Ärzteschaft und stellt das Parlament der hessischen Ärztinnen und Ärzte mit Rechtsetzungsbefugnis dar und ist somit auch Legislativorgan. 

Zu den Delegierten der Landesärztekammer Hessen gehören folgende Ärzte und Ärztinnen:

Liste 1 - Fachärzte Hessen (16)

Liste 2 - Hartmannbund Hessen (1)

Liste 3 - Fachärzte 60+ (4)

Liste 4 - Ärzte für Hessen (1)

Liste 5 - Liste Älterer Ärzte (5)

Liste 6 - Sichere Renten für Klinik und Praxis - NAV-Virchow-Bund (1)

Liste 7 - Marburger Bund Hessen (19)

Liste 8 - Die Hausärzte (15)

Liste 9 - ÄrztINNEN Hessen (8)

Liste 10 - LDÄÄ (Liste demokratischer Ärztinnen und Ärzte) (7)

Liste 11 - Neuromedizin Hessen (1)

Liste 12 - Liste Genossenschaften, Netze und Verbünde (1)

Liste 13 - Liste der Niedergelassenen Operateure (1)

 

Die Delegiertenversammlung beschließt über alle Angelegenheiten der Kammer, insbesondere über folgende:

  • die Satzungen
  • die Geschäftsordnung 
  • die Wahl und die Entlastung des Präsidiums 
  • die Berufsordnung 
  • die Weiterbildungsordnung 
  • die Schlichtungsordnung 
  • die Beitragsordnung 
  • die Kostensatzung 
  • die Feststellung des Haushaltsplanes und 
  • die Aufstellung der Vorschlagsliste für ehrenamtliche Mitglieder der Berufsgerichte


Artikel vom 1.2.2012
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