Nach § 13 der Hauptsatzung der Landesärztekammer Hessen sind in Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel, Marburg und Wiesbaden Bezirksärztekammern eingerichtet, die keine eigene Rechtsnatur besitzen. Der Bezirksärztekammer gehören die in ihrem Bereich tätigen Kammermitglieder und die freiwilligen Mitglieder an, die entweder ihren ersten Wohnsitz im Bereich der Bezirksärztekammer haben oder zuletzt dort tätig waren. Ferner führen sie Verzeichnisse über die in ihren Bereichen tätigen Berufsangehörigen nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Heilberufegesetzes.
Aufgabe der Bezirksärztekammer ist es, in ihrem Bereich die Organe der Landesärztekammer bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere:
Besonderheiten:
Bezirksärztekammer Darmstadt:
Die Sachbearbeitung für das Meldewesen der Bezirksärztekammer Darmstadt wird in Wiesbaden durch Frau Karin Kübler, Tel.: 0611 97 748-24, Fax: 0611 97 748-41 wahrgenommen.
Bezirksärztekammer Gießen:
Die Sachbearbeitung für die Berufsausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten für die Bezirksärztekammer Gießen wird durch Frau Sandina Gall, Tel.: 0641 94381-33, Fax.: 069 97672-68168 wahrgenommen.
Die Bezirksärztekammer Gießen ist zuständig für die Ausstellung des neuen Arztausweises im Scheckkartenformat für ganz Hessen.
Bezirksärztekammer Kassel:
Die Bezirksärztekammer Kassel ist hessenweit zuständig für alle Fragen rund um den Portalzugang auf der Website.
Bezirksärztekammer Wiesbaden:
Bei der Bezirksärztekammer Wiesbaden ist die fachkundige Stelle für die betriebsärztliche - sicherheitstechnische Praxisbetreuung angesiedelt.
Über die folgenden Links gelangen Sie zu den Adressen und Ansprechpartnern der einzelnen Bezirksärztekammern: