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Aufgaben & Organisationsstruktur

 

Die Aufgaben der Landesärztekammer Hessen sind im Hessischen Heilberufsgesetz geregelt. Sie beinhalten u.a.

  • Ausübung einer Berufsaufsicht, d.h. die LÄKH überwacht die Kammermitglieder hinsichtlich der Erfüllung ihrer Berufspflichten
  • Förderung der beruflichen Fortbildung der Kammermitglieder, z.B. Durchführung und Zertifizierung von Fortbildungsmaßnahmen
  • Organisation der ärztliche Weiterbildung, z.B. Erlass einer Weiterbildungsordnung und Abnahme von Facharztprüfungen
  • Wahrnehmung der Berufsinteressen der Kammermitglieder sowie Beratung von Politik und Verwaltung
  • Abgabe von Fachgutachten auf Verlangen von zuständigen Behörden und Benennung von Sachverständigen für Gerichte
  • Schlichten von Streitigkeiten zw. Berufsangehörigen und/oder Dritten, die aus der Berufsausübung entstanden sind, ggf. Einsetzen einer Berufsgerichtsbarkeit
  • Prüfungsabnahme bei Medizinischen Fachangestellten und Arzthelfer/innen
  • Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • Förderung der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen


Hauptsitz der Landesärztekammer Hessen ist Frankfurt am Main. Die sechs Bezirksärztekammern sind regionale Verwaltungsstellen der Landesärztekammer.

Zuständiges Aufsichtsministerium in rechtlicher Hinsicht ist das Hessische Sozialministerium (HSM).



Artikel vom 18.11.2011
Broschüre "Pflegebedürftig - Was ist zu tun?" mehrsprachig erhältlich
Die vom Hessischen Sozialministerium herausgegebene Broschüre "Pflegebedürftig - Was ist... mehr
Aufklärung statt Panikmache
"Aufklärung statt Panikmache sollte der politische Grundsatz eines EU-Gesundheitskommissars... mehr
Anmeldung der Auszubildenden zur Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte im Sommer 2011 vom 27. April 2011 bis zum 16. Juli 2011
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