"Hessen verfügt zwar über eine gute ärztliche Versorgung sowohl im stationären wie auch im ambulanten Sektor. Es zeigen sich jedoch Entwicklungen, die die bestehenden Versorgungsstrukturen mittel- bislangfristig verändern – insbesondere in ländlichen Regionen." Mit diesen Worten beschrieb der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner die aktuelle Lage der ärztlichen Versorgung in Hessen auf der Pressekonferenz zur Präsentation und Unterzeichnung des "Hessischen Paktes zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung für die Jahre 2012 bis 2014" am 11.11.2011 in Wiesbaden. In ihrem Bestreben, die zukünftige medizinische Versorgung der hessischen Bevölkerung sicherzustellen, hat die Hessische Landesregierung gemeinsam mit den verantwortlichen Akteuren des Gesundheitswesens, der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, der Landesärztekammer Hessen, der Jungen Allgemeinmedizin Deutschland – Regionalgruppe Hessen, der Hessischen Krankenhausgesellschaft e.V. und den Landesverbänden der Krankenkassen und der Ersatzkassen in Hessen, kommunalen Spitzenverbände, ein umfangreiches Maßnahmenpaket erarbeitet. Der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, bezeichnete den Pakt als einen "vernünftigen und zielführenden Ansatz", nicht nur die ärztliche Versorgung in den Blick zu nehmen, sondern über ein schrittweises und pragmatisches Vorgehen alle relevanten Akteure an einen Tisch zu bringen, Ergebnisse zu evaluieren und die gesamte gesundheitliche Versorgung in Hessen in den Fokus zu rücken.
Ziel des Paktes ist, die Maßnahmen der einzelnen Pakt-Partner inhaltlich aufeinander abzustimmen, um Synergien zu erzeugen und somit deren Wirkungskraft zu erhöhen. Gemeinsam wollen die Pakt-Partner einer drohenden Unterversorgung angesichts des zu erwartenden demografischen Wandels entgegenwirken. Dieser zeigt sich in den Statistiken der Landesärztekammer Hessen und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen: Im Jahr 2000 waren noch 60 % der hessischen Ärztinnen und Ärzte unter 50 Jahre alt, im Jahr 2010 sank dieser Anteil auf 39 %. Gleichzeitig steigt der Anteil der Ärztinnen und Ärzte, die altersbedingt kurz vor der Praxisaufgabe stehen. So waren im Jahr 2010 ca. 40 % der hessischen Hausärztinnen und Hausärzte über 56 Jahre alt. 125 Hausärztinnen und -ärzte sind im Jahr 2010 in Hessen ausgeschieden und nur 97 Hausärztinnen und -ärzte wurden neu zugelassen.
Um der drohenden Unterversorgung vorzubeugen, haben die Pakt-Partner eine Vielzahl von Maßnahmen vereinbart und nutzen damit gleichzeitig die Möglichkeiten, die das zum 01.01.2012 in Kraft tretende GKV-Versorgungsstrukturgesetz bietet. Die Maßnahmen im Einzelnen:
Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten
In der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten will der Pakt die Allgemeinmedizin stärken und Studierende vermehrt für eine Tätigkeit in der hausärztlichen Versorgung motivieren. Dazu soll der ambulante Versorgungsbereich stärker als bisher in die ärztliche Ausbildung mit einbezogen werden. Das Absolvieren des praktischen Jahres außerhalb der jeweiligen Universitätsklinik und der ihr zugeordneten Lerkrankenhäuser in möglichst vielen geeigneten Krankenhäusern und Praxen soll ermöglicht werden. Außerdem wollen die Pakt-Partner die Auswahlkriterien und das Auswahlverfahren für die Zulassung zum Medizinstudium überprüfen. Zusätzlich soll die Approbationsordnung für Ärzte reformiert werden, um den Medizinstudierenden mehr Möglichkeiten zu eröffnen, mit der hausärztlichen Versorgung in Berührung zu kommen.
Allgemeinmedizinische Weiterbildung
Zur Stärkung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung werden die Kassenärztliche Vereinigung Hessen eine Koordinierungsstelle und die Universitäten Frankfurt und Marburg jeweils ein "Kompetenzzentrum Allgemeinmedizin" einrichten. Die Kompetenzzentren fördert das Land Hessen mit jährlich insgesamt 150.000 Euro.
Die Förderung für Weiterbildungsabschnitte im stationären Bereich wurde auf 1.020 Euro pro Monat und Vollzeitstelle festgelegt, die Förderung im ambulanten Bereich wurde auf 1.750 Euro pro Monat und Vollzeitstelle erhöht.
Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten mit regionalem Versorgungsbedarf
Bisher unterstützte das Land Hessen die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten landesweit über das Förderprogramm "Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW)" der Wirtschafts- und Strukturbank (WIBank). Um dabei stärker nach regionalen Versorgungsbedarfen differenzieren zu können, haben sich das Land Hessen, die Kassenärztliche Vereinigung Hessen und die Landesverbände der Krankenkassen Hessen und die Ersatzkassen in Hessen auf eine ergänzende Förderung in besonders definierten Gebieten mit regionalem Versorgungsbedarf geeinigt. Sie verpflichten sich jeweils, in den Jahren 2012 bis 2014 jährlich 200.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Der Förderbetrag pro Praxis beträgt bis zu 50.000 Euro.
Modellprojekte zu rDelegation von ärztlichen Leistungen
Die Partner des Pakts haben sich darauf geeinigt, drei Modellprojekte zur Delegation von ärztlichen Leistungen (Praxisassistentin nach dem Curriculum der Bundesärztekammer, AGnEs, Verah) in Hessen zu erproben und zu evaluieren. Das Land Hessen stellt für die wissenschaftliche Begleitung der Modellprojekte einmalig 50.000 Euro im Jahr 2012 zur Verfügung.
Pendel- und Begleitdienste für Patientinnen und Patienten
Die meist ehrenamtlichen Pendel- und Begleitdienste, die insbesondere im ländlichen Raum die selbstbestimmte Mobilität von Seniorinnen und Senioren verbessern, sollen durch den Pakt gefördert werden. Das Land Hessen wird Qualfizierungsmaßnahmen und einen Leitfaden für Personen anbieten, die einen Mobilitätsdienst gründen und aufbauen wollen. Die Kommunen bieten in Abstimmung mit der Ärzteschaft an, die Terminvergabe auf die Erfordernisse der Patientinnen und Patienten sowie der Mobilitätsdienste abzustimmen. Dies soll auch die Ärztinnen und Ärzte entlasten, die damit zeitintensive Hausbesuche vermeiden können.
Informationsplattform für angehende Hausärztinnen und -ärzte im Internet
Das Land Hessen will bestehende Informationsangebote über sämtliche Förder- und Unterstützungsmaßnahmen zusammen mit den Konatkatdaten geeigneter Ansprechpartner zentral auf einer eigenen Website bündeln und mit vorhandenen Informationsangeboten auf anderen Websites verknüpfen.
"Wir müssen mit den demografischen Möglichkeiten versuchen, auszukommen und erfinderisch im Umgangdamit sein", sagte Ärztekammerpräsident von Knoblauch zu Hatzbach auf der Pressekonferenz in Wiesbaden. "Bei allen Ansätzen steht der Patient im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Deshalb ist es nicht nur gut, sondern zwingend erforderlich, dass jeder an seiner Stelle seinen Beitrag dazu leistet, eine ausreichende gesundheitliche Versorgung aller Menschen in Hessen zu gewährleisten. Die LÄKH hat diese Bereitschaft in der Vergangenheit stets bewiesen und wird auch weiterhin ein zuverlässiger und unverzichtbarer Ratgeber und Partner im Zusammenspiel der Akteure sein."

Dr. med Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen, unterzeichnet den Hessischen Pakt

Die Vertreter der Partner des Hessischen Paktes
© Fotos: Katja Kölsch