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Gendiagnostikgesetz: Erste Termine für die Qualifikation "Fachgebundene genetische Beratung im Kontext vorgeburtlicher Risikoabklärung"

 

Laut Gendiagnostikgesetz (GenDG) darf ab 1. Februar 2012 die genetische Beratung nur durch Fachärztinnen und Fachärzte für Humangenetik oder andere Ärztinnen und Ärzte vorgenommen werden, die sich beim Erwerb einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung für genetische Untersuchungen im Rahmen ihres Fachgebietes qualifiziert haben. Die zugehörige Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) vom 1. Juli 2011 verlangt von Ärztinnen und Ärzten ohne entsprechende Weiterbildung eine zusätzliche Qualifikationsmaßnahme. Diese Maßnahme umfasst für die "Fachgebundene genetische Beratung im Kontext vorgeburtlicher Risikoabklärung" 8 Stunden und für die "Fachgebundene genetische Beratung" 72 Stunden. Das Hessische Sozialministerium geht davon aus, dass entsprechende Angebote zur Erlangung eines Qualifikationsnachweises spätestens ab dem II. Quartal 2012 zur Verfügung stehen werden. Momentan können alle Ärztinnen und Ärzte in Hessen die vor dem 01.02.2012 genetische Beratungen durchgeführt haben diese zunächst weiterhin durchführen.

 

Qualifikation für die "Fachgebundene genetische Beratung im Kontext vorgeburtlicher Risikoabklärung"

Die Landesärztekammer Hessen bietet über ihre Akademie für Ärztliche Fortbildung und Weiterbildung zunächst 8-Stunden-Kurse zur Erlangung der Qualifikation "Fachgebundene genetische Beratung im Kontext vorgeburtlicher Risikoabklärung" an verschiedenen hessischen Standorten an.

Folgende Standorte und Termine stehen fest:

Wiesbaden: Samstag, 17. März 2012 im Ausbildungszentrum der HSK Wiesbaden

Gießen: Samstag, 31. März 2012, Großer Hörsaal Anatomie des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (in Gießen)

 

Auskunft und Anmeldung:

Heike Cichon
Fon: 06032 782-209
Fax: 069 9767267-209
E-Mail: heike.cichon@laekh.de

Weitere Veranstaltungsorte und -termine stehen in Kürze fest. Die Landesärztekammer Hessen informiert an dieser Stelle über die geplanten Kurse. 

 

Qualifikation für die "Fachgebundene genetische Beratung"

Um die Qualifikation für die "Fachgebundene genetische Beratung" zu erwerben, sind in der Richtlinie der GEKO alternative Qualifikationsmaßnahmen vorgesehen: 72-Stunden-Kurs oder Wissenskontrolle. Die Wissenskontrolle als Alternative stellt für die Dauer von fünf Jahren eine Übergangslösung dar. Die Landesärztekammer Hessen wird Sie an dieser Stelle über die geplanten Qualifikationsmaßnahmen informieren.



Artikel vom 8.2.2012