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Weiterbildungsordnung vom 01.01.1995

 

Stand: 01.12.2002

Inhaltsverzeichnis:

 

  • Die Bezeichnung Arzt, Arztbezeichnungen sowie die Bezeichnung Weiterbilder und
    ermächtigter Arzt finden bei Ärztinnen in der jeweils zutreffenden Form Anwendung.
  • Nach den Beschlüssen der Delegiertenversammlung vom 12.11.1994
  • Geändert durch Beschluß der Delegiertenversammlung vom 11.03.1995 (§ 23 Abs. 9).
  • Geändert durch Beschluß der Delegiertenversammlung vom 09.11.1996 (§ 23 Abs. 1a und Abs. 17).
  • Geändert durch Beschluß der Delegiertenversammlung vom 08.03.1997 (§ 23 Abs. 3).
  • Geändert durch Beschluß der Delegiertenversammlung vom 14.11.1998 (Abschnitt I, 1. Allgemeinmedizin).
  • Geändert durch Beschluß der Delegiertenversammlung vom 24.04.1999
    (Abschnitt I, Nr. 33).
  • Geändert durch Beschluß der Delegiertenversammlung vom 31.03.2001
    (Kinder- und Jugendmedizin).
  • Geändert durch Beschluß der Delegiertenversammlung vom 13.04.2002
    (Fachkunde "Suchtmedizinische Grundversorgung").
  • Geändert durch Beschluß der Delegiertenversammlung vom 13.04.2002
    (Spezielle Schmerztherapie).

Die Weiterbildungsordnung tritt am 01.01.1995 in Kraft. Die vorstehende, von der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen am 12. November 1994 beschlossene und vom Hessischen Ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit am 24. November 1994 (Geschäftszeichen: III D 1-18 b 02 07) genehmigte Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen wird hiermit ausgefertigt und im Hessischen Ärzteblatt verkündet.

Frankfurt am Main, den 28. November 1994

Dr. med. Alfred Möhrle
Präsident



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