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Die Rechtsabteilung der Landesärztekammer Hessen

 

Die Mitarbeiter der Rechtsabteilung stehen den Kammermitgliedern zur persönlichen und schriftlichen Beratung in berufsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Zudem beraten sie Behörden sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens in berufsrechtlichen Fragen.

Auf Anfrage werden Liquidationen geprüft und Stellungnahmen zu gebührenrechtlichen Fragen abgegeben. Die Geschäftsstelle des Gebührenordnungsausschusses der Landesärztekammer Hessen ist in der Rechtsabteilung angesiedelt.

Nach dem Heilberufsgesetz gehört es jedoch auch zu den Pflichten der Kammer, die Einhaltung der Berufspflichten ihrer Kammermitglieder zu überwachen. Daher ermittelt die Rechtsabteilung berufsrechtliche Verstöße und leitet erforderlichenfalls berufsrechtliche Maßnahmen ein.

Darüber hinaus unterstützt die Rechtsabteilung die Organe der Landesärztekammer und die Bezirksärztekammern in rechtlichen Belangen.

Schließlich ist auch die Gutachterbenennung für Gerichte bei der Rechtsabteilung angesiedelt. Sie erfolgt durch den ärztlichen Referenten Gerhard Leißling.




Artikel vom 8.11.2010
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