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Mobbingbeauftragter der Landesärztekammer Hessen

 

Mobbing

"Was macht eine Mobbing-Beauftragte eigentlich?", "Sie müßten doch ganz viel zu tun haben", sind oft Bemerkungen, die mir entgegengehalten werden. Fast bei jedem Gespräch fallen meinem Gegenüber Beispiele aus der eigenen Klinik oder Erzählungen ein, wo sie Mobbing erlebt haben. ...

Artikel veröffentlicht im Hessischen Ärzteblatt 05/2002

 

Um den Mobbingbeauftragten zu kontaktieren, wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung



Artikel vom 12.10.2010
Rechtsabteilung der Landesärztekammer Hessen

Fon: 069 97672-163
Fax: 069 97672-169
E-Mail: rechtsabteilung@laekh.de

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