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Menschenrechtsbeauftrager der Landesärztekammer Hessen

 

Wozu braucht die Landesärztekammer einen Menschenrechtsbeauftragen?

Menschenrechte sind in der Politik schlecht aufgehoben. Sei es, dass zu exekutierende Gesetze humanen Erfordernissen im konkreten Einzelfall entgegenstehen, sei es - vor allem im internationalen Kontext -, dass wirtschaftliche Interessen die Ursache dafür sind, dass die gleichen Menschenrechtsverletzungen heute gebrandmarkt und morgen stillgeschwiegen werden. Wo solche Kompromisse geschlossen werden kommt es oft zu großem persönlichen Leid. Hier helfend und aufklärend einzugreifen haben sich Bürgerorganisationen wie Amnesty International oder Pro Asyl gegründet, die auch in Deutschland aktiv sind. Wozu also noch Menschenrechtsbeauftragte wie sie in den letzten Jahren die Bundesärztekammer und zahlreiche Landesärztekammern ernannt haben? Die Arbeit des Menschenrechtsbeauftragten vollzieht sich mehr im Stillen als medienaktiv. Dadurch sind in der innerärztlichen Öffentlichkeit Informationsdefizite vorhanden, denen wir mit diesem kurzen Erfahrungsbericht abhelfen wollen. Es gibt keine allgemein verbindlichen Richtlinien für diese Arbeit, daher zunächst einige grundsätzliche Vorbemerkungen zum Selbstverständnis des Menschenrechtsbeauftragten der Landesärztekammer Hessen.

Artikel veröffentlicht im Hessischen Ärzteblatt 04/2000



Artikel vom 12.10.2010
Dr. med. Ernst Girth

Facharzt für Innere Medizin, Menschenrechtsbeauftragter der Landesärztekammer

Fax: 069 84053127
E-Mail: ernestogirth@aol.com

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