Ermittlungsbeauftragte:
Peter Müller OStA a. D.
Rainer Raasch Vors. Ri. a. LG a.D.
Die Berufsgerichtsabteilung der Kammer besteht aus zwei Ermittlungsbeauftragten, die die Befähigung zum Richteramt besitzen. Wenn das Präsidium feststellt, dass der Verdacht eines Verstoßes gegen die Berufsordnung vorliegt, ermitteln die Juristen der Berufsgerichtsabteilung selbständig, um dann dem Präsidium einen Vorschlag für die berufsrechtliche Behandlung des Falles zu unterbreiten. In Betracht kommen hier beispielsweise eine Anschuldigung zum Berufsgericht, eine Einstellung, ggf. unter geeigneten Auflagen, oder die Erteilung einer Rüge. Kommt es zu einer Anschuldigung, vertreten die Juristen die Kammer.