Betriebsärztliche - sicherheitstechnische Praxisbetreuung
 
Arbeitsschutz- sowie Arbeitssicherheitsgesetz verpflichten jeden Arbeitgeber - und damit auch jeden Praxisinhaber - die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, einen Betriebsarzt sowie eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen, bzw. zu Rate zu ziehen.
Im Zuge der Entbürokratisierung ergeben sich alternative Methoden zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung Ihrer Praxis.
Neue Regelungen für betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung seit
1. Januar 2011 (DGUV Vorschrift 2)
Bestehende Möglichkeiten:
- Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft.
- Grund- und anlassbezogene Betreuung ohne feste Einsatzzeiten (bis zehn Mitarbeiter), der Praxisinhaber muss aber bei bestimmten Anlässen betriebsärztlichen und/oder sicherheitstechnischen Sachverstand hinzuziehen (Erstberatung, später z.B. bei der Gestaltung neuer Arbeitsplätze).
- Unternehmermodell, alternative bedarfsorientierte Betreuung von Arztpraxen (bis 50 Mitarbeiter). Durch Schulung (6 Unterrichtseinheiten an einem Nachmittag) wird der Praxisinhaber in die Lage versetzt, einen wesentlichen Teil der Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, z.B. die grundlegenden und praxistypischen Gefährdungsbeurteilungen, selbst umzusetzen. Er ist allerdings verpflichtet, bei besonderen Anlässen einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuzuziehen. Dies gilt vor allem für vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchungen durch einen Facharzt für Arbeitsmedizin oder einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin, beispielsweise bei Infektionsgefährdung oder Strahlenbelastung.
Folgende Termine stehen im Jahr 2012 zur Auswahl:
25. Januar 2012 (bereits ausgebucht!)
15. Februar 2012 (bereits ausgebucht!)
14. März 2012 (bereits ausgebucht!)
23. Mai 2012 (bereits ausgebucht!)
29. August 2012 (bereits ausgebucht!)
31. Oktober 2012 (bereits ausgebucht!)
28. November 2012
12. Dezember 2012
Schulungsort: Akademie für ärztliche Fortbildung und Weiterbildung, Carl-Oelemann-Weg 7, 61231 Bad Nauheim
Beginn/Ende: 14:00 - 19:00 Uhr
Kursgebühren: 110,00 Euro (99,00 Euro für Akademiemitglieder)
Bei Interesse informiert Sie gerne Frau Sebastian unter der Telefonnummer 0611 97748-25 oder unter der E-Mail-Adresse barbara.sebastian@laekh.de.
Kernpunkte der alternativen Betreuung:
Der Praxisinhaber braucht keinen Betriebsarzt und keine Sicherheitsfachkraft vertraglich zu verpflichten sondern schließt sich der von der fachkundigen Stelle angebotenen Betreuung an. Die alternative Betreuung besteht also aus zwei Elementen:
- Schulung des Praxisinhabers (6 x 45 Min. - Auffrischung nach fünf Jahren)
- Kooperation mit der fachkundigen Stelle
Was ist die fachkundige Stelle?
Die fachkundige Stelle, eine Kooperation zwischen der Landesärztekammer Hessen und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), übernimmt folgende Aufgaben:
- Durchführung der Schulungen
- Anbieten einer Hotline zu betriebsärztlichen/sicherheitstechnischen Fragen
- Erstellung und Übermittlung praxisgerechter Handlungshilfen, Musteranweisungen, Dokumentationshilfen usw.
- Evaluation der Maßnahmen
- Information an die BGW, welche Arztpraxen an der alternativen Betreuung teilnehmen
Artikel vom 13.3.2012