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Patienten-Informationen

 

Die Diagnose Ihrer Krebserkrankung bedeutet für Sie einen tiefen Einschnitt in Ihr bisheriges Leben. Zwar wurden bei der Behandlung und Heilung von Krebs bis heute schon viele Fortschritte erreicht, dennoch ist es wichtig, noch mehr über die Ursachen, die Risikofaktoren und Entwicklung dieser Erkrankung herauszufinden. Das Hessische Krebsregister soll zur Beantwortung dieser Fragen beitragen. Es beobachtet das Auftreten aller Krebserkrankungen und deren Frühformen, wertet diese Daten aus und stellt damit Grundlagen für die Forschung bereit. Vergleichbare Einrichtungen bestehen in allen Bundesländern.

 

Krebsregister - was habe ich damit zu tun?

Für die Gewinnung verlässlicher Daten über das Auftreten von Krebserkrankungen brauchen wir Ihre Hilfe. Denn nur wenn alle Betroffenen mitmachen, können wir aussagefähige Daten für die Krebsbekämpfung gewinnen!

Die hessischen Ärzte sind verpflichtet, alle Krebsfälle an das Register zu melden; dies regelt das Hessische Krebsregistergesetz.

Bitte unterstützen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt bei der Meldung.

 

Das Hessische Krebsregister

Nach Überzeugung der Experten können nur durch Auswertung der Daten von möglichst allen Patientinnen und Patienten die Chancen für eine bessere Ursachenforschung der Krebserkrankungen genutzt werden.
Deshalb hat die Landesregierung eine gesetzliche Meldepflicht eingeführt.
Hiernach gehört es zur Aufgabe Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes, alle bei Patienten wohnhaft in der Bundesrepublik Deutschland festgestellten Fälle von Krebs an das Hessische Krebsregister zu melden.
Dies regelt das Hessische Krebsregistergesetz.

 

Das Krebsregister möchte mit Ihrer Hilfe zur Klärung folgender Fragen beitragen:

  • Welches sind die Ursachen von Krebserkrankungen?
  • Sind Maßnahmen zur Früherkennung von Krebs erfolgreich?
  • Steigen die Überlebenszeiten der Patienten durch neue Behandlungsmethoden?
  • Treten Krebserkrankungen in bestimmten Gebieten häufiger oder seltener auf als in anderen?
  • Nimmt die Zahl der Erkrankungen im Lauf der Zeit zu?
  • Inwieweit ist das Auftreten vom Lebensalter abhängig?

 

Aufbau und Arbeitsweise des Hessischen Krebsregisters

Das Hessische Krebsregister besteht aus der Vertrauens- und der Registerstelle. Der behandelnde Arzt meldet neben Angaben zu Ihrer Person Daten zur Krebserkrankung (z.B. Zeitpunkt der Erkrankung, Sitz des Tumors, Art und Größe des Tumors, kurze Therapieangaben). Die Meldungen werden zunächst von der Vertrauensstelle gesammelt, die bei der Landesärztekammer Hessen in Frankfurt angesiedelt ist. Ihre persönlichen Daten werden dort vor der Weitergabe an die Registerstelle so verschlüsselt, dass die Registerstelle die Personen nicht identifizieren kann, deren Krankheitsdaten sie erhalten hat. Der Personenbezug kann nur mit Hilfe eines beim Hessischen Datenschutzbeauftragten hinterlegten Programms rückgängig gemacht werden. Allein die verschlüsselten Daten werden zusammen mit den medizinischen Daten in der Registerstelle epidemiologisch ausgewertet. Nach Weitergabe an die Registerstelle werden in der Vertrauensstelle die Sie betreffenden Meldeunterlagen vernichtet. 

Durch diese Maßnahmen wird für Sie ein höchstmöglicher Datenschutz gewährleistet.

 

Widerspruchsrecht der Patientin/des Patienten

Das Hessische Krebsregistergesetz berücksichtigt in besonderer Weise Ihre Rechte auf Selbstbestimmung bei der Weitergabe persönlicher Daten. Deshalb haben Sie das Recht, der beabsichtigten Meldung an das Hessische Krebsregister zu widersprechen (in diesem Fall wird Ihr behandelnder Arzt die Meldung unterlassen) oder aber, falls die Meldung bereits erfolgt ist, die Löschung Ihrer Daten zu veranlassen. Sie haben auch später jederzeit das Recht, Ihre Daten aus dem Hessischen Krebsregister löschen zu lassen.

Sie haben auch das Recht, über Ihren behandelnden Arzt Auskunft zu erhalten, ob und ggf. welche Daten im Krebsregister gespeichert sind.

Falls Sie noch Fragen haben, die Ihnen nicht beantwortet werden konnten klicken Sie bitte hier und wenden sich an eine der genannten Stellen. Dort wird man Ihnen gerne Auskunft erteilen.

Vielen Dank für ihre Mitarbeit!

Durch Ihre Bereitschaft, Ihre Daten dem Krebsregister zur Verfügung zu stellen, leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Krebsbekämpfung.



Artikel vom 31.7.2009
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