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Vertrauensstelle des hessischen Krebsregisters
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Anschrift

Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters
bei der Landesärztekammer Hessen
Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt am Main
Icon Telefon Fon: 069 789045-0
Icon Telefax Fax: 069 789045-29
Icon Email vertrauensstelle@laekh.de
Icon Internet www.laekh.de  

 

[28.06.2007]

Krebsregister

Vertrauensstelle des Krebsregisters Hessen

Die Diagnose einer Krebserkrankung stellt einen schweren Einschnitt in das Leben der Betroffenen dar. Deshalb gehört es zu den wichtigsten Aufgaben der modernen Medizin, Verbesserungen in der Behandlung dieser Erkrankung zu finden. Hier sind in den letzten Jahren viele Fortschritte erzielt worden. Auch konnten neue Erkenntnisse über Risikofaktoren gewonnen und die Früherkennungsmethoden verfeinert werden. Dennoch sind viele Fragen zur Entstehung der Krebskrankheiten noch ungeklärt. Das Hessische Krebsregister soll bei der Beantwortung dieser Fragen Hilfestellung leisten.

Wie andere Bundesländer auch, baut das Land Hessen ein epidemiologisches (bevölkerungsbezogenes) Krebsregister auf. Arbeitsgrundlage für dieses Register ist das Hessische Krebsregistergesetz, das für alle malignen Tumorerkrankungen eine Meldepflicht der behandelnden Ärztinnen/Ärzte mit Widerspruchsrecht der betroffenen Patientinnen/Patienten vorsieht.
Das Gesetz gilt für alle Patientinnen/Patienten, die in Deutschland wohnen und in Hessen behandelt werden.

 

Aufbau und Arbeitsweise des Hessischen Krebsregisters


Abb.: Aufbau und Arbeitsweise des Hessischen Krebsregisters

 

Das Hessische Krebsregister besteht aus zwei organisatorisch und räumlich getrennten Einheiten, der Vertrauensstelle und der Registerstelle ("Treuhandmodell").

Die Vertrauensstelle ist bei der Landesärztekammer in Frankfurt angesiedelt. Ärztinnen und Ärzte bzw. Zahnärztinnen und Zahnärzte melden für jeden Krebskranken einerseits Angaben zur Person (Identitätsdaten, z.B. Name, Geschlecht, Anschrift), andererseits kurze Angaben zur Erkrankung (Diagnose, Therapie) an diese Stelle. Die Meldung kann über Meldebögen, die über die Vertrauensstelle zu beziehen sind, oder auf elektronischem Weg erfolgen. Meldende erhalten eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe durch eine Rechtsverordnung festgelegt ist.

Nach Entgegennahme der Meldungen nimmt die Vertrauensstelle Plausibilitätsprüfungen und Verschlüsselungen der medizinischen Daten vor. Dann werden die Identitätsdaten der Patienten vor der Weitergabe an die Registerstelle, die die epidemiologischen Auswertungen vornimmt, so verschlüsselt, dass die Registerstelle die Personen nicht identifizieren kann, deren Krankheitsdaten sie erhalten hat. Der Personenbezug kann nur mit Hilfe eines beim Hessischen Datenschutzbeauftragten hinterlegten Programms rückgängig gemacht werden.

Nach Übermittlung an die Registerstelle werden in der Vertrauensstelle die Meldeunterlagen vernichtet und die Klartextdaten gelöscht.

Die Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters führt keine epidemiologischen Auswertungen durch, dies geschieht erst in der Registerstelle des Hessischen Krebsregisters nach Herausnahme des Personenbezugs der Daten.

Durch diese Maßnahmen wird ein höchstmöglicher Datenschutz für die Patienten gewährleistet.